Nationsbildung, Krieg, materielle Faktoren
und Vernichtungspolitik.
Überlegungen zu Parallelen zwischen dem
Mord an den europäischen Juden und dem an den Armeniern
Christian Gerlach
1. Fragestellung
Der Mord an den Armeniern und die
Vernichtung der europäischen Juden sind oft miteinander
verglichen worden. Nicht selten mit politischen Hintergedanken –
beide Forschungsfelder sind zwangsläufig stark politisiert. Aus
diesem Grund erscheint es angebracht, zunächst offenzulegen, mit
welchen Absichten hier weitere komparatistische Überlegungen in
dieser Richtung angestellt werden.
[1]
Wesentliche Konfliktlinien für die
vergleichende Forschung zu beiden Massenverbrechen bestehen
einerseits bei der Frage der “Einzigartigkeit des Holocaust”,
andererseits beim Versuch nachzuweisen, daß an den Armeniern
ein sozusagen gleichberechtigter Genozid verübt worden
sei.
[2] Dies führt im
ersteren Fall oft zur Dekontextualisierung des historischen
Geschehens, im letzteren wegen anhaltender Leugnung und
Verniedlichung zu einer fortgesetzten
(pro)armenisch-(pro)türkischen Konfrontation. Ein Vergleich
beider Massenverbrechen, so läßt sich in Anlehnung an
Robert Melson feststellen, sollte nicht auf die Verkleinerung oder
Relativierung des einen oder die Überhöhung des anderen
abzielen, sondern dazu dienen, ähnliche Bedingungen und
Ereignismuster aufzufinden.
[3]
Jedoch sollte dieser Vergleich die neuesten Entwicklungen der
Forschung berücksichtigen (und hierzu gehört im Endzustand
wenigstens ein Mindestmaß an eigenen Aktenstudien). Ziel dieses
Artikels ist es, einige der jüngeren Erkenntnisse der Forschung
zur NS-Vernichtungspolitik und zum Mord an den europäischen
Juden aufzunehmen und in diesem Vergleich einzubringen. Heute werden,
um nur ein Beispiel zu nennen, weniger Historiker als noch vor
einigen Jahren mit der Auffassung Helen Feins und Roger Smiths
übereinstimmen, hier handele es sich um zwei “ideologische
Genozide”, oder vielmehr, man könne ideologische,
utilitaristische oder mit Entwicklungsplänen verbundene “Genozide”
wirklich typologisch sauber unterscheiden.
[4]
Daß der Autor dieses Papiers kein
Spezialist für die Geschichte der Vernichtung der Armenier ist,
begrenzt andererseits die Möglichkeiten und den Wert seiner
vergleichenden Überlegungen. Noch mehr gilt das für die in
diesem Essay niedergelegten gänzlich vorläufigen Gedanken
und Hypothesen, die lediglich einen Ausblick auf noch ausstehende
empirische Überprüfungen geben können. Aber auch
darüber hinaus müssen Quellenstudien limitiert bleiben, aus
sprachlichen und anderen Gründen. Im wesentlichen geht es also
um die Übertragung von Erfahrungen aus einem verwandten
Forschungsgebiet; um Anregungen und Ideen für mögliche
künftige Ansätze für Untersuchungen zum Mord an den
Armeniern; und um eventuelle Folgerungen, die umgekehrt für die
Analyse der Ermordung der europäischen Juden und andere
NS-Massenverbrechen zu ziehen wären.
Im folgenden werden zunächst einige
Reflexionen zu neueren Tendenzen in der Forschung über die
NS-Vernichtungspolitik vorgestellt, um dann einen vielleicht
überraschend erscheinenden Vergleich nicht zum
nationalsozialistischen Deutschland, sondern zwischen der
türkischen Politik beim Mord an den Armeniern und der
ungarischen Politik bei der Vernichtung der ungarischen Juden
vorzuschlagen, ein Gedanke, der sich aus einer neueren Studie zu
diesem Thema ergeben hat.
[5]
Hiervon ausgehend, beschäftige ich mich vorwiegend mit der
osmanischen und jungtürkischen Integrationspolitik bei der
Bildung eines modernen Nationalstaats vor und während des Ersten
Weltkriegs, mit der Kriegssituation und mit materiellen Faktoren, die
mit Kriegführung und Nationalitätenpolitik in Verbindung
standen, darunter vor allem der Finanzpolitik. Es kann hier nur um
einige Parallelen gehen; ein umfassender Vergleich wird nicht
angestrebt.
[6]
2. Neuere Tendenzen in der Forschung zur
NS-Vernichtungspolitik
Folgende vier Aspekte haben die Entwicklung
der Forschung zur NS-Vernichtungspolitik in den letzten Jahren
geprägt:
[7] in sogenannten
Regionalstudien wurden Vorgänge in einzelnen Gebieten
untersucht, der politische Kontext der Ermordung der Juden (die
weiter eindeutig im Mittelpunkt stand) wurde einbezogen,
Identität und Motive der Täter wurden in den Blick
genommen, und fast alle Arbeiten unterschieden sich von früheren
durch das Maß an Empirie, durch den Umfang der verarbeiteten
Quellen. Dies führte zu einer Verlagerung der Einschätzung
der Gewichte zwischen Peripherie und Zentrum – offenbar hatten
Initiativen aus besetzten Gebieten, von mittleren Ebenen und aus
Institutionen außerhalb von SS und Polizei größeren
Einfluß auf die Vernichtungspolitik als früher angenommen,
etwa Zivilverwaltungen, Ministerien und Wehrmacht. Die Zeit der
Kontroversen zwischen Intentionalisten und Funktionalisten
(Strukturalisten) ist vorbei; beide Schulen haben sich zwar als
wichtig für die Fortentwicklung der Forschung, aber als zu
theoretisch, absolut und zu wenig quellengebunden erwiesen.
[8]
Der früher postulierte Gegensatz zwischen Ideologen und
Pragmatikern unter den Funktionsträgern der NS-Zeit kann als
weitgehend überholt gelten; stattdessen werden Unterschiede hier
oft nur noch als graduell eingeschätzt und wird der Kooperation
verschiedener Instanzen mehr Gewicht als Konflikten zwischen ihnen
eingeräumt. Von einer wachsenden Zahl von Historikern werden
auch Ideologie und Ökonomie nunmehr als sich oft eher
gegenseitig verstärkende denn widersprechende Faktoren gesehen.
Dies führt letztlich zur Schlußfolgerung, daß die
NS-Vernichtungspolitik als multikausal in dem Sinne zu betrachten
sei, daß sich die Suche nach dem bestimmenden, prioritären
Faktor erübrigt – ja als kontraproduktiv erweist, wenn
gerade das Zusammenwirken verschiedener Faktoren wesentlich zur
Dynamik der Vernichtung, etwa in Phasen einer Vernichtung
größten Ausmaßes, beitrug.
Freilich gibt es nach wie vor Defizite: von
der noch in den Anfängen befindlichen Erforschung konkreter
individueller und kollektiver Tätermotivation bis hin zur
Vernachlässigung von, ja zum anhaltenden Desinteresse an anderen
NS-Massenmorden wie der Vernichtung drei Millionen sowjetischer
Kriegsgefangener oder der Tötung von einer bis zwei Millionen
unbewaffneten europäischen Zivilisten im Zuge der deutschen
Partisanenbekämpfung. Aus diesem Grund gibt es auch kaum
ernsthafte Ansätze, die verschiedenen deutschen Massenverbrechen
miteinander zu vergleichen oder im Zusammenhang zu
untersuchen.
[9]
Zwischen dem Mord an den Juden durch die
Deutschen im Zweiten Weltkrieg und der türkischen Ermordung der
Armenier sind zahlreiche Parallelen festgestellt worden: “Ein
von einer Einheitspartei beherrschter Staat, dem alle zivile und
militärische Gewalt zu Gebote stand, plante und betrieb im
Schutz eines Weltkriegs mit Hilfe seiner Bürokratie und Technik
die Vernichtung einer Gruppe, einer wehrlosen Minderheit, von der er
aber behauptete, sie habe sich gegen ihn verschworen und bedrohe
seine Existenz.” Gemeinsam erschienen “eine
unumstößliche ideologische Überzeugung” und
ansatzweise verwirklichte Pläne, auch andere Gruppen zu
vernichten oder zu dezimieren (Sinti und Roma, Slawen bzw. Griechen
und christliche Assyrer).
[10]
Zusätzlich wurden Parallelen zwischen den jüdischen und
armenischen Minderheiten gesehen, die in Jahrhunderten der
Ausschließung und Diskriminierung, ganz oder teilweise in der
Diaspora, später mit Neid betrachtete wirtschaftliche
Fertigkeiten entwickelt hätten.
[11]
Als Unterschiede zählt Ternon die Bedeutung des deutschen
Rassismus auf, ferner hatten die “beiden Verbrecherstaaten
[...] weder dasselbe kulturelle Erbe noch dieselbe Stufe
wirtschaftlicher Entwicklung noch dieselben Gründe”. Er
hält das türkische Vorgehen für zentralistischer, eher
geplant und kurzfristiger.
[12]
Robert Melson interpretiert beide Vorgänge als “total
domestic genocide”, was hinsichtlich NS-Deutschlands wenig
überzeugt, da 95 Prozent der Opfer des Mordes an den Juden wie
auch der deutschen Massenmorde überhaupt keine deutschen
Einwohner waren. Zumindest problematisch, da im Grunde vornehmlich
ideengeschichtlich orientiert und an die Totalitarismusthese
erinnernd, ist auch seine Anwendung des Revolutionsbegriffs auf
NS-Deutschland und die Türkei; beide in Frage stehenden
Massenmorde hätten auf Revolutionen beruht.
[13]
Dagegen erscheint seine Deutung plausibel und wird auch von
zahlreichen Experten geteilt, daß die Ermordung der Armenier
als Teil der türkischen Nationsbildung und ethnischer
Homogenisierung zu sehen sei.
[14]
Es ist wegen des unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklungsstandes und der verschiedenen Wertigkeit der
Nationalitätenpolitik, daß im folgenden die Türkei
der Jahre 1915/16 nicht mit Deutschland im Zweiten Weltkrieg, sondern
mit dem in mancher Hinsicht ähnlicher anmutenden Ungarn des
Jahres 1944 verglichen wird.
[15]
Denn zu den Trends der Forschung zur
Vernichtung der Juden seit den neunziger Jahren zählen auch
eingehendere Untersuchungen zur Rolle der Bevölkerung mit
Deutschland verbündeter oder von ihm besetzter Länder.
Dabei stellt sich nicht nur, aber besonders im Hinblick auf Ungarn
eine größere Eigeninitiative einheimischer Eliten und
Bevölkerungsschichten heraus als erwartet. Einige Parallelen,
die sich zwischen der Vernichtung der ungarischen Juden und der
Armenier in der Türkei ergeben, sind offensichtlich: beide
Gesellschaften, die ungarische und die türkische, waren
multiethnisch, und die staatliche Führung schwankte zwischen
imperialistischer Expansion und ethnischer Homogenisierung in einem
Krieg, in dem die nationale Existenz auf dem Spiel zu stehen schien
und den sie letztlich verloren. In beiden Fällen war das
Nationalbewußtsein schon durch vorangegangene Niederlagen tief
gedemütigt worden. Die Vernichtungsaktionen fielen in eine
Situation der militärischen Krise oder begannen in einer
solchen. In beiden Ländern herrschte breite Unterstützung
für die Deportationen, von denen es keine Wiederkehr geben
sollte, darunter aus religiöser Motivation – doch
keineswegs ungeteilte Unterstützung, stattdessen gab es Kritik
und Rettungsbemühungen von Privatpersonen und gelegentlich auch
Amtsträgern aus utilitaristischen, moralischen und
religiösen Motiven heraus; beide Gesellschaften waren in dieser
Hinsicht, anders oder doch weit mehr als die deutsche, zerrissen. In
beiden Fällen spielte die internationale Politik eine erhebliche
Rolle, und beide Vernichtungsaktionen wurden zu der Zeit, als sie
stattfanden, von der internationalen Öffentlichkeit
wahrgenommen. Beide Male wurde die verfolgte Bevölkerungsgruppe
als Verbündeter der Kriegsgegner und damit als Bedrohung
wahrgenommen; im Fall der Armenier war dieses Argument allerdings
noch gewichtiger. In Ungarn und in der Türkei existierte eine
autochthone Ideologie, die Begründungen für die Vernichtung
von erheblicher Bedeutung lieferte, deren Stellenwert und Verbreitung
jedoch in NS-Deutschland noch größer war (obwohl dieser
Faktor im deutschen Fall oft überschätzt oder historisch
aus den Zusammenhängen gelöst wird). In der Türkei wie
in Ungarn war dies mit dem Gedanken sozialer Modernisierung
verknüpft. Das Eigentum der vernichteten Gruppe spielte nicht
nur eine wichtige Rolle für die Regierungspolitik zur sozialen
oder ethnischen Integration, sondern bedeutete zugleich eine
wesentliche Grundlage für die Popularisierung der Aktionen und
die Teilnahme lokaler Eliten und breiter Bevölkerungsgruppen an
der Verfolgung aus eigenem Antrieb, zumal Ansätze einer
Enteignungspolitik vorangegangen waren. In beiden Fällen gab es
einen Zwangsarbeitsdienst für die verfolgte und vernichtete
Minderheit innerhalb der Armee; die Angehörigen der Minderheit
wurden aus dem Militärdienst mit der Waffe ausgeschlossen, in
der Türkei allerdings weit kurzfristiger.
[16]
Klare Parallelen zeigen sich auch bei den von den Behörden
zugelassenen Ausnahmen von den Deportationen: die armenischen
Gemeinden in Istanbul und Smyrna wurden 1915 weitgehend ebenso von
den Deportationen verschont wie die jüdische von Budapest im
Sommer 1944 wegen der Anwesenheit ausländischer Diplomaten; in
beiden Ländern wurden Inhaber einiger als nützlich
erachteter Berufe (vor allem für militärische Interessen,
in stärkerem Maß jedoch in Ungarn) sowie Juden bzw.
Armenier, die konvertierten, verschont.
[17]
Deutlich werden aber auch Unterschiede
zwischen beiden Fällen: Ungarn war 1944 ein besetztes Land,
seine Souveränität eingeschränkt und auch seine
antisemitische Politik stark deutsch beeinflußt. Die Ermordung
der ungarischen Juden übernahmen weitgehend die Deutschen. Im
Gegensatz zur Türkei spielte in Ungarn Revolutionsfurcht, die
Angst vor dem Bolschewismus, eine erhebliche Rolle für die
Sozialpolitik der Regierung, für die Kämpfe an der Front
damit und für die Politik gegen die Juden. In der Türkei
fehlte auch die Angst vor Bombenangriffen, die in Ungarn mit den
Juden und der antijüdischen Politik in Beziehung gesetzt wurde.
Weiter waren in der Türkei die außenpolitischen
Rücksichten geringer. Vom Terrorregime der Pfeilkreuzlerbanden
in Budapest zwischen Oktober 1944 und Januar 1945 in Budapest
abgesehen, war die Gewalt gegen die ungarischen Juden auch weit
stärker öffentlich-staatlich monopolisiert und geordnet als
die oft chaotisch anmutende in der Türkei gegen die Armenier.
Dies spiegelt indirekt die Unterschiede im Stand der
gesellschaftlichen Entwicklung wieder – Ungarn war auf dem Weg
zur Industriegesellschaft und zum Nationalstaat weiter
vorangeschritten.
3. Überlegungen zu Hintergründen des
Mordes an den Armeniern
Untersuchungen zur Vernichtungspolitik
gegenüber den Armeniern werden durch die Quellenproblematik
erschwert. Für Analysen zu Tätermotivation und politischen
Zielen sind türkische Partei- und Verwaltungsakten von
erstrangiger Bedeutung, doch türkische Archive sind wiederholt
von entsprechenden Dokumenten gesäubert worden, und der Zugang
zu noch existierenden ist beschränkt. Veröffentlicht
vorliegende Dokumentensammlungen stellen nur kleine und oftmals mit
bestimmten Absichten zusammengestellte Ausschnitte dar. Vernehmungen
und Urteile aus Strafprozessen, die 1919/20 in der Türkei
geführt wurden, stellen wegen des rechtlichen Kontexts, in dem
sie entstanden, problematische Materialien und keinen
vollgültigen Ersatz dar.
[18]
Gerade in Hinblick auf die Motivation von Tätern versprechen
deren Vernehmungen kaum ehrliche Auskünfte, da es
strafverschärfend gewirkt hätte, Antriebskräfte wie
rassistischen Haß, chauvinistische oder religiös
begründete Abwertung, Habgier und sexuelle Absichten zuzugeben.
Bei der Mehrzahl der vorhandenen Quellen handelt es sich entweder um
Berichte mehr oder weniger außenstehender ausländischer
Beobachter, die in die Frage politischer Absichten nur indirekt
Einblick geben können, oder, angefangen bei der frühen
Sammlung von Arnold Toynbee, um Zeugnisse überlebender
Opfer.
[19] Beide, vor allem
Überlebendenberichte, sind unverzichtbar, um die grausame
Realität der Verfolgung und Mordaktionen zu erfassen, jedoch
beispielsweise hinsichtlich Opferzahlen oder Daten bestimmter
Vorgänge oft ungenau, jedenfalls nach Erfahrungen aus der
Forschung zur NS-Vernichtungspolitik. Diese Umstände
schränken die Möglichkeiten, Abläufe und Motive zu
rekonstruieren, ein.
Kriegführende Staaten im Ersten
Weltkrieg stießen generell auf ähnliche Schwierigkeiten:
die unerwartete Länge und das Ausmaß des Krieges
ließen seine Finanzierung zu einem enormen Problem werden. Die
nie dagewesene Mobilisierung von Soldaten, Arbeitskräften und
materiellen Ressourcen erforderte eine Ausweitung der Funktionen des
Staatsapparates. In den Kriegsgesellschaften bedeutete
Kriegführung gleichzeitig hohe soziale Belastungen und
Spannungen durch Mehrarbeit, Mangel an Konsumgütern und
Geldentwertung. Eine fundierte Kontextualisierung der
Vernichtungspolitik in diesem Rahmen ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt für eine Reihe dieser Gesichtspunkte noch nicht
möglich. So war die Nahrungsmittelversorgung im Osmanischen
Reich zwar problematisch genug, um in die Hände der Partei “Einheit
und Fortschritt” überführt zu werden. Hunderttausende
Armenier starben an Hunger und Entkräftung. Allgegenwärtig
war das Bild der “verhungernden Armenier” in
internationalen Hilfskampagnen aus der zweiten Kriegshälfte und
Nachkriegszeit, und Überlebende berichteten, daß Armeniern
zumindest zeitweilig der Zugang zu Lebensmitteln erschwert oder gar
untersagt wurde.
[20] Doch ob
ernährungspolitische Erwägungen zu Entscheidungen für
Deportation und Massenmord beitrugen oder nicht, ist gänzlich
offen.
In einem bestimmten Sinn ist bereits
vielfach auf Zusammenhänge zwischen dem Krieg und der Ermordung
der Armenier verwiesen worden. Zwar kann keine Rede davon sein,
daß die Armenier die Massenmorde an ihnen provoziert
hätten. Auch verfolgte nur eine kleine Minderheit unter ihnen
das Ziel politischer Unabhängigkeit. Aber es existierte eine
armenische Nationalbewegung, die Emanzipation, politische Autonomie
und ein Ende rechtlicher Diskriminierung innerhalb des Osmanischen
Reiches anstrebte. Die Frage der Gleichbehandlung oder Autonomie der
Armenier und anderer Nationalitäten diente den imperialistischen
Großmächten seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu einer
fortgesetzten Einmischung in die osmanische Innenpolitik, hinter der
mehr stand als die Sorge um das Schicksal der Armenier, nämlich
Pläne für die Aneignung osmanischer Territorien in die
eigene Einflußsphäre. Dies förderte die Wahrnehmung
der Armenier als Verbündete ausländischer Feinde.
[21] Nach der
Umorientierung der Regierungspartei “Einheit und Fortschritt”
infolge zunehmender Gebietsverlusten auf dem Balkan in Richtung auf
einen türkischen Nationalstaat, der nur nach Osten expandieren
könne, erschienen die Armenier als Hindernis für beides,
ein gesichertes Kernterritorium und Expansion, zumal die Türkei
und ihr Verbündeter Deutschland selbst eine Politik zur
Revolutionierung islamischer Völker unter britischer und
französischer Herrschaft verfolgten und von deren Erfolgen
überzeugt waren. Hierfür war gerade die Organisation
Teskilat-i Mahsusa eingesetzt, die später einen großen
Teil der Massenmorde an den Armeniern durchführte.
[22]
In der Krisensituation im März/April 1915, als die osmanischen
Truppen an der Kaukasusfront von den Russen geschlagen waren und
Truppen der Entente an den Dardanellen landeten, führte dies
schrittweise zur Entscheidung für organisierte Massenmorde an
armenischen Männern und die mörderische Deportation der
gesamten übrigen armenischen Bevölkerung mit wenigen
Ausnahmen.
[23]
Es ist auch seit langem anerkannt,
daß Sozialneid und Raub eine wesentliche Rolle für die
Vertreibung und Ermordung der Armenier spielten.
[24]
Überlebende betonen noch in unserer Zeit die Bedeutung dieses
Motivs.
[25] In vielen
Darstellungen werden die Erinnerungen des US-Botschafters Morgenthau
an ein Ersuchen des osmanischen Innenministers Talaat Pascha zitiert,
die amerikanischen Versicherungsgesellschaften sollten ihm eine Liste
der armenischen Inhaber von Lebensversicherungen aus der Türkei
aushändigen, denn diese seien praktisch alle tot, sie
hätten keine lebenden Nachkommen, und so seien die
Versicherungssummen an den osmanischen Staat auszuzahlen.
[26]
Die finanzielle Motivlage ist aber weit komplexer, als daß sie
auf Habgier und Plünderung beschränkt gesehen werden
sollte, wie auch diese Episode schon zeigt. Dies betrifft – so
legen neue Forschungen Götz Alys zum Mord an den ungarischen
Juden nahe – die Rolle des Staates, die Kriegssituation und
Verbindungen zur Nationalitätenpolitik.
[27]
Der osmanische Staat war seit den 1870er
Jahren in wachsende finanzielle Abhängigkeit von
ausländischen Mächten, insbesondere Deutschland,
geraten.
[28] Der Balkankrieg
1912/13 führte zu einem Zustand, der als wirtschaftlicher und
finanzieller Kollaps des Osmanischen Reiches bezeichnet worden ist.
Gleichzeitig waren auch Deutschlands finanzielle Möglichkeiten,
Istanbul Mittel zuzuführen, 1913/14 erschöpft, so daß
französisches Kapitel in erheblichem Maße eindringen
konnte.
[29] Hierdurch fehlten
dem Staat am Bosporus unter anderem die Mittel für die
Ansiedlung aus dem Balkan vertriebener Muslime im Osmanischen Reich –
Ansiedlungsprojekte sind generell teuer. Not und Elend für die
Flüchtlinge waren die Folge. Gleichzeitig stellten sich dem
osmanischen Staat damit weitergehende Probleme, die mit der
Kriegsfinanzierung verbunden waren, früher als anderen
Beteiligten des Ersten Weltkrieges. In Deutschland, das hier (auch
wegen der engen finanzpolitischen Kontakte zu Istanbul) zum Vergleich
herangezogen soll, betrachtete man in der Anfangsphase des Krieges
diese Schwierigkeiten noch weitgehend von der fiskalischen Seite
(Geldbeschaffung und Verteilung), anstatt etwa die späteren
Probleme bei der Warenlenkung vorauszusehen; die Inflationsgefahr,
dann vor allem durch Kriegsanleihen bekämpft, wurde aber bereits
nach wenigen Monaten wahrgenommen und bekämpft. Erst 1916 geriet
die deutsche Kriegsfinanzierung außer Kontrolle.
[30]
In der Türkei war der finanzielle Spielraum für
politisch-militärische Großmachtpläne schon
früher eingeengt. Das betraf auch die Verteilungsmasse für
die Innen- und Sozialpolitik.
In dieser Situation dürfte das
materielle Vermögen der Armenier, die acht bis zehn Prozent der
Bevölkerung darstellten und mehr als ein Zehntel des osmanischen
Nationalvermögens innegehabt haben dürften, neben allen
anderen Ursachen einen nicht zu unterschätzenden Anreiz für
ihre Vertreibung, Deportation und Ermordung dargestellt haben. Zwar
liegt keine Quellengrundlage für die Schätzung ihrer
Vermögenswerte vor, doch wurden sie in einem der Pariser
Friedenskonferenz 1919/20 vorliegenden Bericht auf 7,9 Mrd.
französische Francs (dem Währungsstand von 1919 nach)
veranschlagt.
[31] Ebenfalls
seit den 1870er Jahren – also seit der Zeit, als sich die
Finanzprobleme des Staates zuspitzten – hatte sich im
Osmanischen Reich eine Nationalwirtschaftslehre entwickelt, der
zufolge sich tragende Wirtschaftssektoren in “ausländischer”
oder nichtmuslimischer Hand befänden, so daß eine
islamische Bourgeoisie geschaffen und die Rolle des Staates im
Wirtschaftsprozeß gestärkt werden müsse. So waren
einigen Angaben zufolge in Istanbul nur 25 Prozent des Einzelhandels,
15 Prozent des Großhandels und drei Prozent der Transportfirmen
in mohammedanischem Besitz.
[32]
Die tatkräftige Beteiligung vorwiegend armenischer (und
griechischer) Osmanen an der Schaffung und Erweiterung moderner
Wachstumsbranchen in Handel und Industrie wurde auf türkischer
Seite schnell als wirtschaftliche und politische Bedrohung
registriert und, zunächst mit wenig Erfolg,
bekämpft.
[33] Seit Ende
des 19. Jahrhunderts kam es nicht nur fortgesetzt zu
Überfällen von Türken und Kurden auf Armenier, sondern
begann auch die schleichende Expropriation armenischen Landbesitzes.
Verstärkt geschah dies bereits seit 1913 nach dem
Balkankrieg.
[34] Bei
Kriegsbeginn 1914 lauteten die jungtürkischen Forderungen
dementsprechend, die Funktionen des Staates in Außenhandel, im
Banken- und Finanzwesen müßten stark ausgeweitet
werden.
[35]
In der Kriegssituation von 1915 richtete
sich die türkische Enteignungspolitik mit verschiedenen Zielen
gegen zwei Gruppen: zum einen die relativ viele wohlhabende Familien
zählenden städtischen Gemeinden – die laut
Schätzungen ungefähr ein Fünftel der armenischen
Bevölkerung ausmachten, aber rund 40 Prozent des armenischen
Vermögens besaßen –, zum anderen eine große
Mehrheit von 75 bis 80 Prozent Bauern und Pächtern mit hohem
Eigenversorgungsanteil, besonders in Ostanatolien.
[36]
Während die einen eine hinderliche Konkurrenz für
aufstrebende türkische Kaufleute und Handwerker darstellten,
konnten die Bauernhöfe der anderen für die Ansiedlung von
Balkanflüchtlingen und Kurden, also für ethnisch,
sicherheits- und sozialpolitisch begründete Umsiedlungen dienen
und taten dies vielfach auch.
[37]
Die Parallele zur Umsiedlung der sogenannten Volksdeutschen aus
Osteuropa durch den NS-Staat und ihren Auswirkungen auf die
Vernichtungspolitik fällt ins Auge.
[38]
Besonders eine Schicht städtischer Bourgeoisie in Anatolien, die
Teile ihres Reichtums enteignetem armenischem Eigentum verdankten,
zählte bei Kriegsende zu den stärksten Unterstützern
der Jungtürken, mit deren Wohl und Wehe ihr Schicksal eng
verbunden schien.
[39]
Im Falle Ungarns im Zweiten Weltkrieg (und
in anderen besetzten oder mit Deutschland verbündeten
Ländern Europas) diente die Beschlagnahme jüdischen
Eigentums mehreren Funktionen: Erstens konnte es den kriegsbedingten
Mangel an Konsumgütern mildern, Schwarzmarktaktivitäten und
Unzufriedenheit vermindern, zweitens wurde durch den Verkauf
überschüssige private Kaufkraft abgeschöpft, und
drittens flossen die Erlöse unmittelbar in den Staatshaushalt
und halfen diesen zu stabilisieren. Sie dienten also auch als
antiinflationäre Maßnahme. Im Fall der Türkei 1915/16
zeigen sich deutliche Parallelen (was allerdings noch eingehenderer
empirischer Überprüfung bedarf). Denn auch das armenische
Eigentum sollte den Vorschriften gemäß zunächst dem
Staat zufallen und wurde dann von ihm offensichtlich zum großen
Teil nicht einfach verschenkt, sondern verkauft. Eine entsprechende
Verwaltungsanordnung erfolgte unmittelbar nach dem umfassenden
Deportationsbeschluß vom Mai 1915. Eine Ausnahme bildete die
Verteilung von Immobilien an die Balkanflüchtlinge; dies
ersetzte aber die Finanzierung teurer Ansiedlungsmaßnahmen. Die
Tatsache, daß die Verkaufserlöse teils im Namen der
armenischen Deportierten hinterlegt wurden,
[40]
spielte fiskalisch insofern eine zweitrangige Rolle, als dies bei der
Zentralbank geschah und die Summen damit trotzdem in den osmanischen
Staatshaushalt eingestellt werden konnten.
In Wirklichkeit ergab sich jedoch –
wie in Ungarn 1944 – ein Kampf um die Kontrolle über die
enteigneten Güter und Gelder zwischen der osmanischen
Zentralregierung, örtlichen Eliten und der Bevölkerung.
Dies scheint auch die Ursache für detaillierte weitere
rechtliche Festlegungen wie ein zweites Dekret von September 1915
gewesen zu sein. Lokale Verwaltungs- und Polizeibeamte sowie
Angehörige der Geheimorganisation Teskilat-i Mahsusa
bereicherten sich und schanzten ihren Freunden und Verwandten Werte
zu.
[41] In manchen Gegenden
wie Kharpurt und Kayseri war es den Armeniern verboten, selbst
irgendetwas von ihrer Habe zu verkaufen. Talaat Pascha stellte es in
einer Rechtfertigungsschrift als eines seiner wesentlichsten
Versäumnisse dar, individuelle Plünderungen nicht strenger
zugunsten staatlicher Kontrolle der enteigneten Güter bestraft
und verhindert zu haben.
[42]
Die Konkurrenz um das armenische Eigentum führte immer wieder zu
Überfällen und Erpressungen der armenischen Deportierten;
anders ausgedrückt, zu einer nahezu unaufhörlichen Kette
von Gewalt. Symbolisch für zahlreiche dies betreffende
Überlebendenberichte mag hier ein Vorfall stehen, bei dem sich
deportierte, unbekleidete Frauen und Kinder aus Kharpurt nach mehr
als sieben Wochen Marsch an einem Brunnen der Forderung seitens der
sie vorantreibenden Gendarmen konfrontiert sahen, für jede Tasse
Wasser drei Lira zu bezahlen.
[43]
Die Übernahme des Eigentums führte
auch dazu, daß große Teile der Bevölkerung hofften,
die Armenier würden nie zurückkehren. Zwar kam es im
Gefolge der Enteignungen auch zu Plünderungen, Vandalismus,
Wert- und Korruptionsverlusten einschließlich der
Zerstörung von Häusern und Kirchen. Zumeist aber fielen
insbesondere Immobilien, Landbesitz und Bankvermögen weitgehend
unversehrt in die Hände des osmanischen Staates. Es war nur
konsequent, wenn der türkische Staat am Ende dieses
Massenraubmords durch ein Gesetz vom 31. Mai 1926 die Familien
inzwischen hingerichteter oder von armenischen Attentätern
getöteter ehemaliger Täter ausgerechnet mit Immobilien
entschädigte, die “von Armeniern zurückgelassen”
worden waren. Kurz darauf, 1927, wurden die Enteignung der ermordeten
oder vertriebenen Armenier endgültig rechtlich
besiegelt.
[44]
Der ungarischen wie der türkischen
Regierung diente der enteignete Besitz der in den Tod Deportierten
zur Abfederung der Lasten des Krieges. Wo es jedoch der ungarischen
Regierung vor allem um die Zufriedenstellung bestimmter sozialer
Gruppen ging (besonders kleinbürgerlicher Schichten sowie
ländlicher und städtischer Proletarier, um ihre
Unterstützung für die Kriegsanstrengungen sicherzustellen
und sie gegen die kommunistische Idee zu immunisieren, unter klarer
Bevorzugung der Magyaren), zielte die jungtürkische Führung
in erster Linie auf die Integration ethnischer Gruppen sowie von
Vertriebenen aus dem Balkan und der russischen Kaukasusregion in die
zu bildende türkische Nation ab. Dabei spielten die Kurden eine
besondere Rolle, die hier noch kurz skizziert werden soll. Das
Konzept der Jungtürken sah offensichtlich mehr vor, als
lediglich eine Minderheit der anderen an die Kehle zu
setzen.
[45] Örtliche
kurdische Machtinhaber hatten die Armenier seit langer Zeit,
gelegentlich durch Drohungen und Überfälle
unterstützt, zu Abgaben gezwungen. Von den armenischen
Gleichstellungsbemühungen fühlten sich solche kurdischen
Anführer in ihrer komfortablen Vormachtstellung bedroht. Toynbee
bezeichnete Armenier und Kurden nicht nur als verschiedene
Nationalitäten, sondern wegen der Gegensätze zwischen
bewaffneten nomadischen Viehzüchtern und ansässigen
Kleinbauern als antagonistische wirtschaftliche Klassen. Bereits in
den Massakern an den Armeniern von 1895/96, denen zwischen 100.000
und 200.000 Menschen zum Opfer fielen, hatten sich Kurden in
irregulären bewaffneten Einheiten (Hamidiye) hervorgetan,
überdies Land vertriebener oder ermordeter Armenier angeeignet
und sich später geweigert, es wieder herzugeben. Wenn Armenier
bewaffnete Milizen bildeten, dann hauptsächlich gegen kurdische
Überfälle. Zahlreiche Überfälle auf
Marschkolonnen armenischer Männer, Frauen und Kinder und Morde
wurden 1915 von Kurden verübt, die auch viele Mitglieder in den
Teskilat-i Mahsusa stellten. 1918 und 1920 waren sie wiederum an
Massenmorden gegen Armenier beteiligt.
[46]
Doch waren die Kurden selbst eine von den
Jungtürken (und ihren Vorgängerregierungen) mit
Mißtrauen beobachtete Minderheit. Im Ersten Weltkrieg wurden
schließlich auch 300.000 von ihnen zwangsweise umgesiedelt,
freilich unter ganz anderen Umständen als die Armenier, jedoch
wegen der Winterkälte ebenfalls unter nicht geringen
Opfern.
[47] Im Gegensatz zu
Griechen und vor allem Armeniern galten die wie letztere in
Ostanatolien, das als türkisches Kerngebiet betrachtet wurde,
konzentriert lebenden Kurden jedoch als integrierbar. Sie sollten –
auch dies in der Tradition althergebrachter osmanischer Politik
ethnischer Umsiedlungen zur Herrschaftssicherung – aus
unruhigen Gegenden entfernt werden und, auf große Gebiete
verstreut, in der türkischen Mehrheitsbevölkerung
aufgehen
[48]: ein bei den
millionenfachen Zwangsumsiedlungen seit den 1990er Jahren wiederum in
großem Maßstab verfolgtes Ziel. Die Saturierung mit
Eigentum deportierter Armenier konnte 1915 dazu dienen, Kurden zu
pazifieren, Land und Häuser konnten noch nomadisierende Gruppen
seßhaft machen helfen. Auch auf diese Weise sollte die
Ermordung der Armenier vermutlich zur Homogenisierung des Landes und
damit zur Bildung einer modernen türkischen Nation genutzt
werden. Inmitten des andauernden Krieges wurde dies von der
jungtürkischen Führung allerdings nicht als langfristiges,
visionäres Fernziel betrachtet, nicht als utopischer Luxus,
sondern als für das Bestehen eines türkischen Rumpfstaates
in einer überaus bedrohlichen Krise unmittelbar dringend und
unerläßlich. Dies um so mehr, als im Fall eines Verlusts
der Westküste ein nationaler Widerstandskampf von Anatolien
seinen Ausgang nehmen sollte
[49]
– wie dies Anfang der zwanziger Jahre unter Mustafa Kemal durch
die türkische Nationalbewegung auch tatsächlich
geschah.
[1] Für
Hinweise, die für das Zustandekommen dieses Diskussionspapiers
wichtig waren, möchte ich Madeline Zilfi, Hans Safrian und
besonders Dominik Schaller danken.
[2] Der
Terminus “Genozid” bildet keine Diskussionsgrundlage
für dieses Papier, nicht nur weil es sich genuin um einen
politischen Kampfbegriff handelt, sondern vor allem weil die
fortgesetzte Verwendung als solcher – abgesehen vom
inflationären und willkürlichen Gebrauch in der
Öffentlichkeit – nach meinem Eindruck zu einander
völlig widersprechenden und analytisch unklaren Definitionen
auch in der Wissenschaft geführt hat. Zu den bekanntesten
Genozidbegriffen Yves Ternon, Der verbrecherische Staat.
Völkermord im 20. Jahrhundert, Hamburg 1996, S. 51-102, und
Frank Chalk/Kurt Jonassohn, Introduction, in: dies. (Hg.), The
History and Sociology of Genocide, New Haven und London 1990, S.
3-51.
[3]
Robert Melson, Revolution and Genocide. On the Origins of the
Armenian Genocide and the Holocaust, Chicago und London 1992, S. 2.
Einen kontroversen Schlagabtausch bietet Alan S. Rosenbaum (Hg.), Is
the Holocaust Unique? Perspectives on Comparative Genocide, Boulder
1996.
[4]
Vgl. die Zusammenfassung in Chalk/Jonassohn, Introduction, S. 15 und
22.
[5]
Siehe Christian Gerlach/Götz Aly, Das letzte Kapitel.
Realpolitik, Ideologie und der Mord an den ungarischen Juden (im
Erscheinen).
[6]
Ebensowenig wird die Rolle der Deutschen beim Mord an den Armeniern
angesprochen oder werden hier etwaige Verbindungen zwischen der
Genese beider staatlicher Massenverbrechen diskutiert.
[7]
Siehe einen detaillierteren Überblick als den folgenden sehr
kursorischen Abriß, mit manchen anderen Betonungen, in Ulrich
Herbert, Vernichtungspolitik. Neue Antworten und Fragen zur
Geschichte des Holocaust, in: ders. (Hg.), Nationalsozialistische
Vernichtungspolitik. Neue Forschungen und Kontroversen, Frankfurt am
Main 1998, S. 9-66.
[8] Den
Intentionalisten zufolge beruhte die Ermordung der Juden auf der
Ideologie, den politischen Absichten und Entscheidungen Hitlers, auf
hierarchischen und zentralistischen Strukturen und von langer Hand
lancierten geheimen Plänen. Nach den Funktionalisten ergab sich
die Vernichtungspolitik aus den polykratischen Strukturen des
Regimes, d.h. der Rivalität konkurrierender Institutionen und
Organisationen, überlappenden Zuständigkeiten und
Improvisation unter wechselnden politischen Umständen.
[9]
Ansätze hierzu in Christian Gerlach, Kalkulierte Morde. Die
deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in
Weißrußland 1941-1944, Hamburg 1999.
[10]
Ternon, Staat, S. 154; vgl. Richard G. Hovannisian, The Historical
Dimensions of the Armenian Question, 1878-1923, in: Chalk/Jonassohn,
History, S. 250-266, hier S. 261, der zusätzlich vor allem die
Geheimhaltung betont; Vahakn N. Dadrian, The Convergent Aspects of
the Armenian and Jewish Cases of Genocide. A Reinterpretation of the
Concept of Holocaust, in: Holocaust and Genocide Studies 3 (1988),
Nr. 2, S. 151-168, hier S. 158, der auf die Irreligiösität
der jeweiligen Führungsgruppen, bei gleichzeitiger williger
Mitwirkung stärker religiös geprägter Funtionäre
vor Ort, verweist; siehe auch Melson, Revolution and Genocide.
[11]
Dadrian, Convergent Aspects, S. 154.
[12]
Ternon, Staat, S. 154-156.
[13]
Melson, Revolution and Genocide, etwa S. 2 ff., 31-33. Zum Teil
ähnliche Tendenzen bei Ternon, Staat, S. 55 f., 61 f. und
66.
[14]
Robert Melson, Provocation or Nationalism: A Critical Inquiry into
the Armenian Genocide of 1915, in: Chalk/Jonassohn, History, S.
266-289, hier S. 267 und 278. Siehe etwa auch Taner Akcam, Armenien
und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die
türkische Nationalbewegung, Hamburg 1996.
[15]
Siehe außer Gerlach/Aly, Das letzte Kapitel, auch die massive,
überaus detaillierte Gesamtdarstellung von Randolph L. Braham,
The Politics of Genocide. The Holocaust in Hungary, 2. erw. Auflage
New York 1994.
[16]
Hierzu Donald E. Miller/Lorna Touryan Miller, Survivors. An Oral
History of the Armenian Genocide, Berkeley u.a. 1999 (zuerst 1993),
S. 40; Erik Jan Zürchers Internet-Artikel für dieses
Projekt, Ottoman labour battalions in World War I; und Randolph
Braham, The Hungarian Labor Service System, New York 1977.
[17]
Miller/Miller, Survivors, S. 42. In Ungarn wurden jedoch die
Mitglieder der meisten Arbeitsdienst-Kompanien Ende 1944 in Richtung
Österreich getrieben und gerieten in deutsche Gewalt.
[18]
Den einzigen juristischen Weg der osmanischen Führung, die vor
allem zur Verbesserung ihrer internationalen Position politisch
erwünschten Prozesse durchzuführen, stellte ein
Militärgericht dar. Hierzu mußte die Anklage
argumentieren, daß die Beschuldigten nicht als Minister oder
Beamte, sondern als Angehörige einer geheimen nichtstaatlichen
Organisation und innerhalb einer Verschwörung gehandelt
hätten. Von diesem rechtlichen Problem abgesehen, wäre
politisch eine Argumentation in der türkischen
Öffentlichkeit nicht durchsetzbar gewesen, die sich direkt gegen
Aktionen des Staates gerichtet hätte. Dies führte zu
Verzerrungen in der Interpretation der Gerichte und ihrer
Prozeßführung. Siehe Akcam, Armenien, S. 97-137 und 153
ff.
[19]
Ausgesprochene oral history-Projekte zum Thema sind jedoch selten
durchgeführt und vor allem selten systematisch ausgewertet
worden: hierzu Miller/Miller, Survivors, S. 27.
[20]
Akcam, Armenien, S. 149; Hovannisian, Historical Dimensions, S. 262;
Miller/Miller, Survivors, S. 84-87, 117 und 185.
[21]
Ternon, Staat, S. 22 f., 140-142; Hovannisian, Historical Dimensions,
S. 252-259; differenzierte Zurückweisung der Provokationsthese
bei Melson, Provocation. Das vordergründige Interesse der
Westmächte an den Armeniern erweist sich auch daran, wie diese
später in veränderter politischer Lage nach dem Massenmord
1920 bis 1923 fallengelassen wurden.
[22]
Fritz Fischer, hier nach: Germany’s Aims in the First World
War, London 1967, S. 121-124; Martin Kröger, Revolution als
Programm. Ziele und Realität deutscher Orientpolitik im Ersten
Weltkrieg, in: Wolfgang Michalka (Hg.), Der Erste Weltkrieg,
München/Zürich 1994, S. 366-391, besonders S. 368 ff. und
384; Akcam, Armenien, S. 54 ff.
[23]
Diese Entwicklung kann an dieser Stelle nur sehr kurz skizziert
werden. Vgl. Akcam, Armenien, S. 19-74;
[24]
Siehe bereits Joseph Guttmann, The Beginnings of Genocide. A Brief
Account of the Armenian Massacres in World War I, New York 1948, S. 4
und 12 f.; Dadrian, Convergent Aspects, S. 158.
[25]
Miller/Miller, Survivors, S. 176.
[26]
Etwa in Melson, Provocation, S. 283.
[27]
Siehe Alys Ausführungen in Gerlach/Aly, Das letzte Kapitel, S.
187-240 (im Erscheinen).
[28]
Hovannisian, Historical Dimensions, S. 252; Kröger, Revolution,
S. 368 f. Hovannisian führt dies vor allem auf die Verschwendung
durch staatliche Eliten trotz eines repressiven Steuersystems
zurück. Es wäre zu untersuchen, ob nicht eher ineffiziente
Besteuerungsmethoden und damit wenig intensiver staatlicher Zugriff
zu den Ursachen zählten.
[29]
Fischer, Germany’s Aims, S. 45-48; Kröger, Revolution, S.
372. Fischer sah hierin einen bedeutsamen Faktor dafür,
daß Berlin seine Weltmachtpolitik nicht mehr auf dem alten Wege
weiterbetreiben konnte, sich vom politischen Ruin bedroht sah und auf
eine große militärische Auseinandersetzung zusteuerte.
[30]
Manfred Zeidler, Die deutsche Kriegsfinanzierung 1914 bis 1918 und
ihre Folgen, in: Wolfgang Michalka (Hg.), Der Erste Weltkrieg,
München und Zürich 1993, S. 415-433, besonders S. 421, 424
und 426.
[31]
Dickran Kouymjian, La confiscation des biens et la destruction des
monuments historiques comme manifestations du processus
génocidaire, in: L’actualité du génocide
des arméniens, Paris 1999, S. 219-230, hier S. 221 f.
[32]
Fikret Adanir, Le génocide arménien? Une
réévaluation, in: L’actualité..., S.
403-418, hier S. 405 und 410; Miller/Miller, Survivors, S. 48.
[33]
Melson, Provocation, S. 277 und 284 f.; Miller/Miller, Survivors, S.
36 und 218, Anm. 19.
[34]
Akcam, Armenien, S. 399, Anm. 248.
[35]
Adanir, Génocide, S. 412.
[36]
Vahakn N. Dadrian, The Historical and Legal Interconnections Between
the Armenian Genocide and the Jewish Holocaust: From Impunity to
Retributive Justice, in: The Yale Journal of International Law 23
(1998), Nr. 2, S. 504-559, hier S. 518; Kouymjian, Confiscation, S.
222; Hovannisian, Historical Dimensions, S. 251; Miller/Miller,
Survivors, S. 48 und 57.
[37]
Dies betont insbesondere Hilmar Kaiser nachdrücklich, siehe
seinen Internet-Artikel für dieses Projekt “The Ottoman
Government and the End of the Ottoman Social Formation, 1915-1917”.
Siehe auch Kouymjian, Confiscations, S. 223.
[38]
Grundlegend Götz Aly, “Endlösung”.
Völkerverschiebung und der Mord an den europäischen Juden,
Frankfurt am Main 1995.
[39]
Akcam, Armenien, S. 129-131.
[40]
Kouymjian, Confiscations, S. 223; Guttmann, Beginnings, S. 14.
[41]
Kouymjian, Confiscations, S. 223.
[42]
Miller/Miller, Survivors, S. 69 und 90 f.
[44]
Zitiert nach Akcam, Armenien, S. 137; vgl. Kouymjian, Confiscation,
S. 224.
[45]
So Toynbee mit Bezug auf Sultan Abdul-Hamid: Miller/Miller,
Survivors, S. 37. Zur Kaukasusregion Melson, Provocation, S. 287,
Anm. 8.
[46]
Ebd., S. 269 und 274 f.; Akcam, Armenien, S. 56; Miller/Miller,
Survivors, S. 21, 35 f., 38, 217 f., Anm. 16 bis 18, 223, Anm. 63,
und 226, Anm. 1
[47]
Ebd., S. 221, Anm. 40.
[48]
Siehe auch hierzu die Thesen von Kaiser, Ottoman Government.
[49]
Zu diesem Punkt Akcam, Armenien, S. 50. Eine Umsetzung dieser
Pläne wurde Anfang März 1915, kurz vor Beginn der
Deportation der Armenier, unter dem Eindruck der Landung der
Ententemächte an den Dardanellen eingeleitet.
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November 2001