Die Rezeption des Völkermordes an den
Armeniern
in der Bundesrepublik (1949 bis in die Gegenwart)
Von Annette Schaefgen
Nach dem Zweiten Weltkrieg beherrschte
nicht nur in Deutschland, sondern weltweit der Völkermord an den
Juden den politischen Erinnerungsdiskurs. Überall in der
Bundesrepublik gibt es Gedenkstätten und Museen, die die
begangenen Verbrechen dokumentieren und jährlich wird an
Gedenktagen der Opfer und ihrer Angehörigen gedacht.
Ganz anders sieht die Situation bei dem von
den Jungtürken während des Ersten Weltkrieges verübten
Völkermord an den Armeniern aus: Von der Türkei wird dieser
Genozid noch heute, fast 90 Jahre danach, mit großem Aufwand
geleugnet und in allen anderen Staaten der Erde ist das Schicksal der
Armeniern in Vergessenheit geraten bzw. gar nicht bis in das
Bewußtsein vorgedrungen.
Auch in der Bundesrepublik ist der
Völkermord an den Armeniern weitgehend in den Köpfen der
Menschen nicht präsent. Zunächst war es, so kann man fast
sagen, alleine Franz Werfels Roman “Die vierzig Tage des Musa
Dagh”, der das Gedenken an das Schicksal des armenischen Volkes
in Deutschland bewahrt hat. Von daher ist dieser, schon 1933
veröffentlichten Roman in meine Untersuchung mit einzubeziehen,
auch wenn er nicht in den eigentlichen Untersuchungszeitraum
fällt. Werfel beschreibt die Geschichte von etwa 5000 Menschen,
die sich den von den Jungtürken angeordneten Deportationen im
Jahr 1915 mit dem Zug auf den Musa Dagh entzogen, erfolgreich
Widerstand leisteten und schließlich von einem
französischen Kriegsschiff gerettet wurden. Diese Episode ist
für den Verlauf der armenischen Geschichte eher untypisch,
fanden doch etwa 1 Millionen Menschen durch systematische
Hinrichtung, auf den als “Umsiedlungsaktion” getarnten
Märschen in die syrische Wüste oder spätestens in den
dortigen Konzentrationslagern den Tod. Dieses Leiden scheint für
Werfel jedoch “unfaßbar” und somit nicht
ausdrückbar. Er stellt daher vielmehr den Gedanken der
Erlösung, von dem die gläubigen Armenier beherrscht waren,
in den Vordergrund.
Im Jahr 1989, rund 50 Jahre später,
widmet sich ein zweiter Roman, auch von einem Autor jüdischer
Herkunft verfaßt, eben diesem Leiden und den Grausamkeiten, die
das armenische Volk erdulden mußte: Edgar Hilsenraths “Das
Märchen vom letzten Gedanken”. In diesem Werk ist jedoch
kein Glaube an Erlösung mehr zu spüren, vielmehr
Bitterkeit. Der Roman geht weit über die konkreten Ereignisse
von 1915/16 hinaus und ist nicht mehr nur ein Roman über das
Schicksal der Armenier. In ihm vermischen sich – bedingt durch
die eigenen Erfahrungen Hilsenraths als Überlebender der Shoa -
die Geschehnisse des Genozids an den Juden und des Völkermords
an den Armeniern. Schnittpunkt ist der “grenzenlose
Vernichtungswille” der Täter. Hilsenrath macht dies auch
durch seine Sprache deutlich, indem er Anachronismen wie “Endlösung”,
“armenierrein” und ähnliches verwendet.
Diese Verquickung der beiden
Völkermorde spiegelt Hilsenraths Geschichtsbild wider: Für
ihn ist Weltgeschichte nichts anderes als eine
“Aneinanderreihung
kleinerer und größerer Massenmorde vom Anbeginn der Zeit”[1]
und dieser Kreislauf kann nach seinem Verständnis nur
unterbrochen werden, wenn das Schweigen über dieses Thema
gebrochen wird. Hiermit ist auch sogleich seine Motivation, diesen
Roman zu schreiben, benannt, die ihn wiederum mit Werfel verbindet.
Dessen Anliegen war es ebenso, “das unfaßbare Schicksal
des armenischen Volkes dem Totenreich alles Geschehenen”
[2]
entreißen zu wollen.
Werfel und Hilsenrath verbindet weiterhin,
daß sie als Hauptfigur ihrer Romane einen Armenier gewählt
haben, der für längere Zeit im Ausland gelebt und sich dort
– zumindest scheinbar - assimiliert hatte. In die Heimat
zurückgekehrt, erkennen beide Figuren jedoch ihr Armeniertum.
Dieser Gedanke der armenischen Identität, die immer bleibt und
auch im Ausland bewahrt wird, ist beiden Autoren gemein.
Nun muß aber heute vielleicht die
Frage gestellt werden, wie die Armenier, die über die ganze Erde
verstreut leben, meist seit mehreren Generationen, sich in ihren
gewählten Ländern tatsächlich zumindest einen Teil
ihrer armenischen Identität bewahren können, zumal sie ihre
Verbundenheit neben der Religion auch aus der Erinnerung an die
gemeinsame Geschichte des armenischen Volkes und hierbei vor allem an
die traumatischen Ereignisse von 1915/16 ziehen.
Diesen Aspekt greift Maria Laufenberg in
ihrem 1998 erschienen Roman ”Als der Kranich flog” auf.
Diese Autorin, die im Irak lebt und zu ihrem Werk durch die Begegnung
mit zwei in Bagdad lebenden Armenierinnen motiviert wurde, stellt die
Geschichte deren Mütter in den Mittelpunkt, die sich nach ihrer
Deportation in einem Lager kennenlernten. Es stehen also –
ebenso wie bei Werfel und Hilsenrath – Biographien im Focus –
diesmal allerdings Frauen und Kinder sowie die Beobachtung, wie
Überlebende des Völkermordes mit dem Erlebten weiterleben
können.
[3]
Auch wenn Laufenbergs Roman literarisch weit
hinter Werfels und Hilsenraths Werken zurückbleibt und leider
schnell an seine Grenzen stößt, da er vor allem die
Charaktere allzusehr schemenhaft zeichnet, bleibt dennoch die Frage
berechtigt, wie ein Weiterleben nach dem Völkermord auch
für die nachkommenden Generationen möglich sein kann.
Erschwert wird dies mit Sicherheit dadurch, daß das Schicksal
der Armenier in den neuen Heimatländern in der
Öffentlichkeit fast nicht bekannt ist bzw. nicht zur Kenntnis
genommen wird.
Es ist zunächst Aufgabe der
Geschichtswissenschaft, den Verlauf und die Hintergründe von
Völkermord zu untersuchen. Die Historiker haben intensiv zum
Völkermord an den Armeniern gearbeitet und sind heute einer
Meinung: Die Tatsache des Völkermordes steht fest. Die
Beschäftigung mit den historischen Ereignissen darf jedoch nicht
nur eine akademischer Materie bleiben. Sie ist wichtig für die
Sicherung des inneren und äußeren Friedens der Völker
und ist daher auch insbesondere eine Aufgabe der Politiker.
Es gab bisher nur wenige, meist von
Menschenrechtsorganisationen wie der Gesellschaft für bedrohte
Völker, kirchlichen Kreisen oder einzelnen Journalisten
angeregte Ereignisse, die die deutschen Politiker forderten, sich
intensiv mit dem Völkermord von 1915/16 auseinanderzusetzen.
Hier sollen nur kurz drei Ereignisse genannt werden, die auch von den
Medien aufgegriffen wurden und so eine große
Öffentlichkeit erreichten:
a) Im April 1985: Die Bremer Konferenz “Genozid
und Holocaust” anläßlich des 70. Jahrestages des
Völkermordes an den Armeniern: Der Bremer Bildungssenator Franke
griff auf Druck des Türkischen Generalkonsulats und des
Auswärtigen Amtes in Bonn, die beide die Veranstaltung als
türkenfeindlich bewerteten, massiv in die Gestaltung der
Konferenz ein, verbot dem Mitorganisator und Leiter der
Landeszentrale für Politische Bildung Frank Boldt die Teilnahme
an der Pressekonferenz und zog eine von der Landeszentrale
herausgegebene Broschüre, in der Artikel türkischsprachiger
Zeitungen über Armenier und andere Minderheiten in der
Türkei übersetzt wurden, ein. Franke mußte sich
scharfer Kritik sowohl von der Opposition als auch aus den eigenen
Reihen anhören und sich für sein Verhalten vor dem Bremer
Landtag rechtfertigen.
b) Im April 1987: Die Diskussion um einen
Gedenkstein für die armenischen Opfer des Genozids von 1915 auf
einem Stuttgarter Friedhof:
Die Inschrift des Gedenksteines auf dem
Friedhof, auf dem 300 Armenier begraben liegen, gab Anstoß zur
Auseinandersetzung. Die Armenier wollten das Datum des 24. April 1915
eingraviert haben, die Stuttgarter Stadtverwaltung genehmigte jedoch
nur die allgemeine Formulierung in deutscher und armenischer Sprache
mit dem Inhalt: “Zum Gedenken an die Opfer des armenischen
Volkes”, welche eine eindeutige Auslegung auf die Ereignisse
von 1915 nicht zuläßt. Doch auch diese undatierte
Inschrift stieß auf den Widerstand des türkischen
Generalkonsulats in Stuttgart, da sie nach türkischer Auffassung
das Wort “Völkermord” enthalte. Nach Einbeziehung
eidlich geprüfter Dolmetscher, die die türkische
Übersetzung des Wortes “Jeghern” nicht
bestätigten, durfte der Stein bestehen bleiben. Der Stuttgarter
Oberbürgermeisters erklärte zu der Ablehnung des
armenischen Wunsches, “es werde so verfahren, weil es sich im
Zusammenhang mit den Geschehnissen von 1915/16 nicht um Deutsche
handle, sowohl was die Opfer als auch was die Täter betreffe,
und daß sich fremdes Unrecht nicht auf deutschen
Friedhöfen manifestieren könne. Denn sonst könne ja
auch zum Beispiel, der Untergang der nordamerikanischen Indianer auf
bundesdeutschen Friedhöfen beklagt werden.”
[4]
c) Im April 2000: Der Petitionsantrag an den
Bundestag zur offiziellen Anerkennung des Völkermords:
In der von der “Arbeitsgruppe
Anerkennung” initiierten Petition, die im April beim
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eingegangen ist,
werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert
- die Tatsache des Völkermordes an den Armeniern
anzuerkennen, wie es bereits zahlreiche internationale und
nationale Gremien getan haben
- die Regierung und den Gesetzgeber der Republik Türkei
aufzufordern, die historische Tatsache des Völkermordes
anzuerkennen.
Außerdem wurde auf das
Militärbündnis zwischen der osmanischen Türkei und dem
Deutschen Kaiserreich während des Ersten Weltkrieges sowie
darauf, daß die deutsche Regierung durch ihre Vertreter vor Ort
genaustens über die Geschehnisse informiert, diese aber aus
bündnisstrategischen Gründen billigend in Kauf genommen
hätte, hingewiesen.
Die Petition wurde im April 2001 an das
Auswärtige Amt weitergeleitet, das nun bis Oktober darüber
zu entscheiden hat.
Diese Beispiele zeigen deutlich die
Bereiche, die für den Umgang mit diesem Thema zu untersuchen
sind und die Erinnerung erschweren und zum Teil behindern: Die
Türkeipolitik der Bundesrepublik, die Rücksichtnahme auf
den EU-Beitrittskandidaten und NATO-Partner Türkei zur Wahrung
ihrer bündnisstrategischen und wirtschaftlichen Interessen, die
besondere Bevölkerungssituation in der Bundesrepublik mit den
Türken als der größten Volksgruppe. Hieraus
erklärt sich sicherlich auch zum Teil das unterschiedliche
Verhalten der deutschen Politiker im Vergleich zu ihren
französischen oder amerikanischen Kollegen.
Allerdings wäre es ein Zeichen von
Verantwortungsbewußtsein der Politiker gegenüber
geschichtlicher Erkenntnis, wenn sie vor diesem Thema nicht die Augen
verschließen würden. Deutschland muß sich hierbei
seiner doppelten Verantwortung bewußt sein: Zum einen ist die
Beschäftigung mit dem Völkermord an den Armeniern zugleich
die Aufarbeitung eines Teils der deutschen Geschichte, da das
Deutsche Kaiserreich als ehemaliger Verbündeter des Osmanischen
Reiches das Wissen über die Geschehnisse bewußt
militärischen und bündnisstrategischen Überlegungen
nachgeordnet hatte. Zum anderen ist Deutschland durch seine eigene
kollektive Erfahrung mit belasteter Vergangenheit geradezu
prädestiniert, eine klare Position zu beziehen, auf die
Wichtigkeit von kritischer Vergangenheitsbewältigung hinzuweisen
sowie seiner erzieherischen Pflicht zur Aufklärung
nachzukommen.
Es muß also leider festgestellt
werden, daß es bisher fast ausnahmslos die Literaten waren, die
die Erinnerung an den Völkermord wachgehalten haben. Sie alleine
haben – wie es einmal genannt wurde – “Denkmale”
gegen das Vergessen
[5]
geschaffen.
[1] Edgar
Hilsenrath, Das Märchen vom letzten Gedanken, München 1989,
S. 423.
[2]
Franz Werfel, Die vierzig Tage des Musa Dagh, Frankfurt a. M. 1990,
Vorwort.
[3]
Dieser Gedanke findet sich auch in weiteren in die Untersuchung
hinzuzuziehenden Romanen, wie etwa Peter Balakian, Die Hunde vom
Ararat, Wien 2001, Jochen Mangelsen, Ophelias lange Reise nach
Berlin, Bremen 2000..
[4]
Zitiert nach Ralph Giordano, Kleines Volk mit großem Erbe, S.
24.
[5]
Eke, Norbert Otto, Zwei Versuche über das Unfaßbare des
Völkermordes: Franz Werfels
Die vierzig Tage des Musa
Dagh (1933) und Edgar Hilsenraths
Das Märchen vom letzten
Gedanken (1989), in: Deutsche Vierteljahresschrift für
Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte 71^(1997) Heft 4, S.
701-723, hier S. 723.
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