Historisches Seminar der Universität
Zürich:
Forschungs-, Austausch- und Publikationsprojekt
Der Völkermord an den Armeniern und die
Shoah
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/ Semesterkolloquium 2001/02 / Arbeitsgruppe
für Genozidforschung
Leitgedanken und
Thesen
Einleitende
Bemerkungen:
Der Völkermord an den Armeniern wie
auch die Shoah müssen in einer Gesamtschau, d. h. im Kontext
eines spezifischen historischen Raums betrachtet werden, der
räumlich Europa und den Nahen Osten umfasst und ideologisch
durch eine sozialdarwinistische, rassistische Weltsicht
charakterisiert wird. Es entspricht nicht der Zielsetzung des
Projekts, einzig einen strukturellen Vergleich zwischen dem
Völkermord an den Armeniern und der Shoah anzustellen, vielmehr
sollen mittels eines historisierenden Ansatzes politische,
ideologische und ökonomische Verknüpfungen und
Verbindungslinien aufgezeigt werden. Der Vergleich mit Verbrechen des
Bolschewismus ("Klassenmord") gehört nicht zum Projekt. Eine
weitere Intention stellt die Anwendung von Fragestellungen und
Methoden, welche sich in letzter Zeit bei der Erforschung des Mordes
an den Juden Europas als fruchtbar erwiesen haben, auf den
Völkermord an den Armeniern dar. Die These von der
Einzigartigkeit der Shoah im Sinne eines geschichtlichen Bruches ist
unhistorisch. Der deutsche Historikerstreit in den 1980er Jahren
namentlich ist dem Völkermord an den Armeniern, der als Argument
der Debatte wiederholt auftauchte, nicht gerecht geworden, indem er -
germano- und eurozentrisch - diesen vorgängigen, noch nicht als
Kulturschock rezipierten Zivilisationsbruch als “asiatische
Grausamkeit” missverstand.
Thesen:
1. Missglückte pluralistische
Gleichstellung
Die Auflösung religiös
begründeter Hierarchien wie der Übergang vom Universalreich
hin zum modernen Rechtsstaat erwiesen sich im osmanischen aber auch
im deutschen Reich als problematisch. Ausgehend von den Prinzipien
der Aufklärung verwirklichten die westeuropäischen Staaten
im 19. Jahrhundert in ihrem Innern die rechtliche Gleichstellung
aller, auch der Juden. Unter westlichem Druck unternahm auch das
osmanische Reich in seiner Reformphase (sog. Tanzimat 1839-76) und
nach der jungtürkischen Revolution 1908 entsprechende Schritte.
In Europa wie in der Türkei opponierten indessen
religiöskonservative Kreise, welche der ursprünglichen
Gesellschaftshierarchie anhingen, und nationalistische Gruppen,
welche religiöse Werturteile säkularisierten, gegen die den
ethnoreligiösen Minderheiten verliehenen liberalen Rechte.
2. Die religiöse Minderheit als
Rasse- und Klassenfeind
Dieser Leitgedanke thematisiert die
Umwandlung alter religiöser Vorurteile in aggressive Klischees
von Rassen und Klassen:
In anti-internationalistischer Umdeutung und
nationalistischer Verengung nahm die jungtürkische Partei
"Einheit und Fortschritt" eine Generation früher als die
Nationalsozialisten sozialrevolutionäres Gedankengut in
Anspruch, das sie der französischen Revolution und der
kommunistischen Bewegung entlehnte. In der Tat wurden zunächst
die Armenier, anschliessend die Juden zu Hauptschuldigen jener Krisen
gemacht, denen das Osmanische Reich seit dem Fin de siècle und
Deutschland seit dem Ersten Weltkrieg ausgesetzt waren. “Politische
Illoyalität”, “wirtschaftliches Schmarotzertum”
und “internationale Vernetzung”, welche die Schaffung
eines soliden ”Volkskörpers” behindern würden,
hiessen gleichlautend die an sie adressierten Vorwürfe. Für
die Ausbildung des Feindbildes spielten indes die unterschiedliche
Religion und die starke gemeinschaftliche Selbstorganisation eine
zentrale Rolle. Für die dem Genozid vorangehende demographische
Selektion waren religiöse Kriterien massgeblich. Von daher
drängt sich der Schluss auf, dass die religiöse
Emanzipation des Fin de siècle keine gesellschaftliche
Überwindung der Religion, sondern eine Verdrängung,
Umwandlung und Verinnerlichung religiöser Kategorien zur Folge
gehabt hatte. Das Denken der Alterität wurde biologisiert,
industrialisiert und der Humanität beraubt. So entstand Raum
für kollektive Vernichtung.
3. Angst vor Untergang und Denken der
Vernichtung
Die Diskrepanz zwischen historisch
gefärbten Weltmachtphantasien und dem Trauma von Verlust und
Niederlage prägte die jungtürkischen Eliten des Fin de
Siècle ebenso wie - eine knappe Generation später - die
alldeutschen Vetreter der Erste Weltkriegs-Generation in Deutschland.
Angesichts der Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit wurde für
sie die Rettung von Reich und Vaterland zur Obsession. Unter Rettung
verstanden sie politische Machterhaltung, Durchsetzung oder Wahrung
der eigenen gesellschaftlichen Vormachtstellung sowie die
Eindämmung “nichtnationalen” (“undeutschen”
bzw. nichtmuslimischen und nichttürkischen) Einflusses im Innern
und von Aussen. Entsprechend ihrer Interpretation der eigenen
historischen Naherfahrung galt ihnen Gewalt als notwendiges Mittel
zum Zweck, nämlich der Neuauflage imperialer Grösse in
modernem, “fortschrittlichem” Gewand. Gewalt umfasste
eine weites Spektrum, das von Krieg und Beseitigung von politischen
Gegnern oder “Verrätern” in den eigenen Reihen bis
zu wirtschaftlichem Boykott der Minderheiten, deren Plünderung
und Ermordung reichte.
4. Fortschritts- und
Darwinismusgläubigkeit
Das Verhältnis zur Gewalt wurde
entscheidend von sozialdarwinistischen Vorstellungen geleitet. Dies
galt für die Eliten in Europa ebenso wie für diejenigen im
Nahen Osten, die ihre Ausbildung entweder in Europa oder von
westlichen Ideen dominierten Institutionen der Levante absolvierten.
Für das Überleben der eigenen “Nation” oder “Rasse”
einen Kampf auf Leben und Tod auszufechten galt nicht nur als
legitim, sondern als Pflicht. Die Ausbildung eines
sozialtechnologisch-biologistischen Diskurses mit politischer
Wirkkraft war das Ergebnis von Interaktion, nicht eines einseitigen
Transfers aus Europa in die Türkei. Dieser Diskurs wurde zur
Zeit der jungtürkischen Einparteiendiktatur (1913-18)
innenpolitisch operabel. Sie betrieb im Ersten Weltkrieg die
Vertreibung und Ausrottung der Armenier als Teil einer umfassenden
ethnischen Homogenisierungspolitik. Damit sollte Kleinasien als
"nationales" (muslimisches und türkisches) Gebiet "bereinigt"
und die Grundlage für einen "modernen", unitären Staat
gelegt werden. Im Deutschland der Zwischenkriegszeit schritt die
Biologisierung des Denkens weiter fort und erfasste während der
nationalsozialistischen Herrschaft - im Unterschied zur Türkei
vor 1918 - breite Kreise.
5. Der Zusammenhang von ideologischem
Einparteienregime, Weltkrieg und Genozid
Der enge Zusammenhang von Einparteienregime,
“Staatsräson”, Weltkrieg und Genozid verbindet den
Völkermord an den Armeniern mit der Shoah. Rationale Faktoren
spielten eine wichtige Rolle im Weltbild der Täter, die Krieg
und Genozid als legitime ultima ratio der Politik
betrachteten. Der eigentliche Völkermord wurde im engen
Kaderkreis einer totalitär herrschenden Partei
(jungtürkische Partei "Einheit und Fortschritt" bzw. NSDAP)
konzipiert. Er begann in beiden Fällen nach einer
missglückten, weltanschaulich motivierten Offensive gegen
Russland bzw. die Sowjetunion, und zwar mit der Liquidation von
mutmasslichen armenischen beziehungsweise jüdischen Partisanen
in russischen Diensten. Die Präsenz von Kaukasusarmeniern
respektive von jüdischen Politkommissaren in der russischen
Armee legte den Trugschluss der kollektiven “fünften
Kolonne” nahe. In beiden Fällen hatte die vorgängige
Propaganda dafür gesorgt, nahtlos den Schritt zur “Endlösung”
- ein Begriff, den schon Zeitzeugen des armenischen Völkermordes
gebrauchten - zu tun.
6. Paradigma und
Verknüpfungslinien
Gemeinsam und direkt vergleichbar ist der
entmenschlichte sozialtechnologische Hintergrund, auf dem der Mord an
den Armeniern und der Mord an den Juden vorangetrieben wurde. Die
erfolgreiche und nachhaltige völkische Umgestaltung Kleinasiens
1915-1923 bildete für mitteleuropäische Eliten ein
beeindruckendes Paradigma der Beseitigung ethnischer Probleme, das
von ehemaligen “Asienkämpfern” innerhalb der NSDAP
verinnerlicht und “heimgetragen” worden war. Es muss
zusammen gesehen werden mit genuin europäischen und deutschen
Entwicklungslinien, z. B. der Euthanasie- und Lebensraumdiskussion
sowie Umsiedlungsplänen aus dem Ersten Weltkrieg im polnischen
Grenzgebiet. Zu betonen ist im weiteren das Modell, das der Vertrag
von Lausanne (1923) nicht nur für mitteleuropäische
Nationalisten, sondern 1945 auch für Churchill und Roosevelt als
internationale Regelung von Bevölkerungstransfers darstellte. In
der Realität bedeutete dies immer auch die nachträgliche
Gutheissung von mörderischen Vetreibungen.
7. Raubzug
Eine wichtige Motivation der Täterinnen
und Täter im Rahmen der Shoah wie des armenischen
Völkermords war die materielle Bereicherung im weitesten Sinn:
für lokale Täter zählte individuelles Raubgut,
für den Staat, den Hauptnutzniesser, der Gewinn für die “Nationalwirtschaft”,
welche die Auszuschliessenden enteignete. Sie wertete dagegen die
Machtträgerschaft - Arier bzw, muslimische Türken - auf,
indem diesen systematisches “verlassenes Gut”,
insbesondere Grundbesitz, Geschäfte, Fabriken und Häuser
übertragen wurden. Vor seiner Vertreibung oder Ermordung galt
es, den Auszustossenden auszurauben und, selektiv, seine Arbeitskraft
auszubeuten.
8. Die Nachgeschichte und die Rezeption
im 20. Jahrhundert
Während an der Faktizität der
Shoah nicht gezweifelt wird, leugnet die offizielle Türkei den
Völkermord an den Armeniern nach wie vor. Nur wenige
Nationalparlamente haben die Auslöschung der Armenier Anatoliens
als Genozid anerkannt, zu gross ist die Furcht der westlichen
Staatenwelt, den wichtigen Wirtschafts- und Bündnispartner
Türkei mit den schwarzen Flecken seiner Vergangenheit zu
konfrontieren. Auch die israelische Regierung scheut davor
zurück, den Völkermord an den Armeniern als Verbrechen
gegen die Menschlichkeit zu bezeichnen. Einerseits ist die
Türkei Israels strategischer Verbündeter in der Region, mit
dem Wasser- und Waffengeschäfte getätigt werden,
andererseits soll derart an der These von der Einzigartigkeit der
Shoah festgehalten werden, welche sich in moralisches und politisches
Kapital transformieren lässt. Anders als die Shoah hat der
Völkermord an den Armeniern nicht Eingang in den Schulunterricht
gefunden. Die internationale Türkei- und Nahostwissenschaft hat
ihn bis Ende des 20. Jahrhunderts tabuisiert.
9. Epochenbegründung
Die anhaltende Auseinandersetzung mit dem
ungeheuren Verbrechen von Auschwitz hat in Europa Kräfte der
Neubesinnung freigelegt und, nach einem Jahrhundertdrittel
europäischer Selbstzerfleischung 1912-45, zum innovativen
gemeineuropäischen Weg beigetragen. Der Zweite Weltkrieg mit der
Shoah in seinem Zentrum wurde zur Begründung einer neuen Epoche,
deren “Passionsgeschichte” Europa mit einer aktiven
Erinnerungsarbeit im Bewusstsein behält. Notwendigerweise
gehört dazu die sorfältige Aufarbeitung grosser und kleiner
Untaten im Kontext der Shoah. Im Widerspruch dazu verdrängt die
westliche Welt aus politischem Opportunismus den Völkermord an
den Armeniern, der eine Generation vor der Shoah eine Ära von
Vertreibung und Genozid einläutete und Europas ethisches
Scheitern drastisch offenbarte (die europäischen
Grossmächte hatten seit 1878 wiederholt offiziell Verantwortung
in der Armenierfrage übernommen, und Deutschland war
Bündnispartner des für das Verbrechen verantwortlichen
Regimes). Dieser Ethno- und Eurozentrismus widerspricht den
universalen Werten, auf die sich Europa nach Auschwitz neu besonnen
hat. Der kategorische Imperativ, Völkermord und Vertreibung
aufzuarbeiten und zu ächten, gilt auch für den Nahen
Osten.
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30. 10. 2001