Mordtmann, Andreas David, Stambul und das
moderne Türkenthum. Politische, sociale und biographische Bilder
von einem Osmanen, 2 Bde., Leipzig: 1877-78
Bd. 2, S. 46-50 (Ausschnitte)
Mehr als anderswo aber hatte die Verwaltung
der armenischen Provinzen geradezu einen selbstmörderischen
Charakter. Diese Provinzen sind theils von Armeniern theils von
Kurden bewohnt, ohne dass man eigentlich angeben kann, welche von den
beiden Nationalitäten in der Mehrheit ist. Die Armenier sind
Christen und zeichneten sich von jeher durch eine loyale Haltung aus;
dagegen sind die mubammedanischen Kurden eine unbotmässige
Nation, welche die osmanische Herrschaft als eine Usurpation ansieht
und jeden Anlass benutzt, sich derselben zu entziehen. Bis zum Jahre
1847 waren auch alle Kurdenstämme so gut wie unabhängig,
zahlten keine Steuern, stellten keine Recruten, und dienten nur
ausnahmsweise in auswärtigen Kriegen als Baschi-Bozuk
(irreguläre Cavallerie) in der türkischen Armee. 1847
wurden sie von Ömer Pascha theilweise der osmanischen Herrschaft
unterworfen. Von nun an galten sie als orthodoxe Muselmanen und allen
ihren Raubzügen, welche sie gegen die friedliche
Bevölkerung Armeniens unternahmen, war von vornherein die
Straflosigkeit zugesichert. Vergebens beschwerte sich der armenische
Patriarch bei der Pforte über dieses Treiben; es erfolgte
entweder gar keine Antwort, oder höchstens ein Vezirialschreiben
an den Vali, welcher dasselbe in den Papierkorb warf, oder es wurde
im günstigsten Falle eine Commission abgeschickt, welche
entweder ganz resultatlos verlief oder mit einem Mazbata
zurückkehrte, worin die Beschwerden des Patriarchats als pure
Verläumdung der orthodosen Kurden zurückgewiesen wurden. Um
die Zeit, wo die Conferenz der Grossmächte in Konstantinopel
tagte [Februar 1878], liess der Patriarch eine
Zusammenstellung aller dieser Beschwerden veranstalten; es war ein
General-Requisitorium so gravirender Art, dass hier kein osmanischer
Schriftsteller sich mit der Uebersetzung desselben ins
Französische zu befassen getraute; der Commis eines osmanischen
Handlungshauses musste die Arbeit übernehmen, und der Druck
musste in Paris ausgeführt werden. Besonders arg heimgesucht ist
die Provinz Musch; da ich aber unmöglich alle in Armenien
begangenen Gräueltbaten hier aufzählen kann, so
begnüge ich mich mit der Erzählung zweier Fälle,
welche sich im Herbst 1875 ereigneten.— In Erzerum hatte sich
ein Seconde-Lieutenant in ein Mädchen verliebt; dieses aber
wollte nichts von ihm wissen und wandte sich, wie es hier zu Land
noch allgemeiner Aberglaube ist, an irgend einen Chodscha oder
Scheich um ein Mittel, den Nachstellungen ihres Anbeters zu entgehen
Zu gleicher Zeit hatten sich auch vier Armenier bei dem Scheich
eingestellt, um den Thäter eines Diebstahls zu entdecken. Der
Lieutenant, welcher das Mädchen hatte dahin gehen sehen, ging
ihr nach, fand dort jene vier Armenier, und erklärte nun:
dieselben hätten das Mädchen verführt; eine Abtheilung
Soldaten drang auf seinen Befehl in das Haus und verhaftete das
Mädchen, die Armenier und den Scheich, und die fanatisirte Menge
misshandelte die Armenier unterwegs mit Steinwürfen und
Stockschlägen. Vor den Statthalter geführt, wurden die
Armenier noch einmal durchgeprügelt und ins Gefängniss
geworfen, wo sie noch jetzt sind.— In der Provinz Musch wurde
ein gewisser Abdurrahman zum Amtmann von Bulanyk ernannt, nachdem er
kurz vorher eine Strafzeit von sechsjährigem Gefängniss
wegen Unterschleifs überstanden hatte. Er wollte von einem
Armenier 50 Lire borgen; dieser aber erklärte: er habe kein
Geld. Aufgebracht über diese Weigerung, hetzte er einen Kurden
auf, dass er dem Armenier wegen einer angeblichen Forderung von 150
Lire den Process mache. Der Kurde konnte seine Forderung mit nichts
beweisen, aber hier zu Lande lässt sich mit Zeugen alles
durchsetzen und es ist ein eigenes Geschäft “Zeugniss zu
geben”; der übliche Preis eines falschen Zeugen ist eine
Medschidie (3 Mark 60 Pf.). Der Armenier wurde verurtheilt zu zahlen,
und, da er kein Geld hatte, ins Gefängniss gesetzt. Von Regress
eines Christen gegen einen orthodoxen Muselman, einen Kurden, ist in
jenen Gegenden selbstverständlich keine. Rede; mit Mühe und
mit Bewilligung enormer Wucherzinsen brachten die Verwandten des
Unglücklichen 80 Lire zusammen, welche dem Kurden auf Abschlag
gezahlt wurden; der Armenier wurde freigelassen, nach wenigen Tagen
aber wieder eingesperrt, weil man noch die übrigen 70 Lire
forderte: nach.vierzehn Tagen entliess man ihn, damit er irgendwo
dieses Geld auftreiben könnte. Agob ging nun direct nach Erzerum
und beschwerte sich bei dem General-Gouverneur, der denn auch den
Amtmann absetzte; von einer Entschädigung des Armeniers aber
für seine Haft und für seine Geldverluste ist keine
Rede.
Die Folgen dieser Politik zeigen sich jetzt;
den Russen kommen bei ihrem Vordringen nach Erzerum die Sympathien
der armenischen Bvölkerung entgegen, während die von der
Regierung wie verzogene und verhätschelte Kinder behandelten
Kurden sich wenig um die Türken bekümmern.
Denn die Kurden sind zwar Muhammedaner, aber
entschiedene Feinde der Osmanen; dazu kommt, dass die Kurden vom
Dersim- Gebirge, im Südwesten von Erzingjan, also diesseits
Erzerums, Schiiten sind, welche bis jetzt ihre Unabhängigkeit zu
wahren wussten. Ihr Scheich, Schah Hüssein Bey, stammt von der
Dynastie der Seffevi ab, welche von 1500 bis 1730 in Persien
herrschte. Seine Vorfahren wanderten vor 200 Jahren aus Persien aus
und wurden von den Kurden des Dersim-Gebirges als Scheiche anerkannt.
Hier lebten sie in völliger Unabhängigkeit von der Pforte,
bis zum Jahre 1847, wo Ömer Pascha die Kurden an der persischen
Grenze zu Paaren trieb; von da an war ihre Stellung schwieriger, aber
sowohl Schah Hüssein Bey's Vater als er selbst, wussten sich
durch Schlauheit aus diesen Schwierigkeiten herauszuhelfen. So oft
die Pforte Miene machte ihre Hoheitsrechte zur Geltung zu bringen,
stellte sich der Scheich bei dem Vali von Erzerum oder bei dem Chef
des Armee-Corps ein und erwarb sich deren Gunst durch geschickt
angebrachte Geschenke und devote Redensarten; so oft von ihm Rekruten
verlangt wurden, wusste er schon in der Nähe irgend einen
localen Aufstand anzurichten, zu dessen Bekämpfung er seine
Truppen nöthig hätte, so dass er keine Rekruten stellen
könnte. Besonders verstand er es den Statthalter von Erzingjan,
seinen nächsten Nachbaren, für sich zu gewinnen, der dann
auch jedesmal, wenn eine Klage gegen Schah Hüssein Bey einlief,
ihn durch ein gewaltiges Mazbata zu vertheidigen wusste. Kaum hatte
Russland am 24. April d. J. [1877] der Pforte den Krieg
erklärt, als Schah Hüssein Bey zum Vali von Erzerum eilte
und ihm versprach 10,000 kurdische Reiter zu stellen. Die hiesigen
Zeitungen verfehlten auch nicht dieses patriotische Anerbieten
gebührend herauszustreichen. Sobald aber die Nachricht von der
Einnahme der Festung Ardehan [durch die russische Armee]
bekannt ward, warf Schah Hüssein Bey die Maske ab und
erklärte sich für unabhängig.
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Okt. 2000