What stands out in that evidence is a
central feature of German complicity, namely the willingness of a
number of German officials, civilian and military, to aid and abet
the Turks in their drive to liquidate the Armenians. They thus
qualify to be regarded as co-perpetrators and ”accessories to
the crime”, the bearers of the onus of what the Germans call
”Mitschuld”. Subsumed in this general category of
inculpation are those German officers who actually signed deportation
orders and as such are in fact co-perpetrators; additionally to be
considered are, however, the two major variants depicting as ”suggestion”
(Anregung); the involvement here is active as the actor is
seen taking the initiative to sensitize or incite the Turks against
the Armenians. The other is in form of consent (Zusage); the
actor is in a passive role as he merely is responding, albeit
positively, to the scheme presented to him by the Turks. This
notwithstanding, the difference is such as to subside into
insignificance, if not irrelevance, when one considers the oneness of
the consequence resulting from the underlying indistinguishability of
both types of roles, namely the role of unscrupulous abettors in the
Turkish enactment of the genocide against the Armenians.
German officers proposed the deportations
and also played a large role in ensuring that they were carried out
against other German opposition. The following however is noteworthy:
The professed conviction of these German officers that the
deportation – even of old men, women and children – was
necessary was so thorough that these measures were demanded without
regard to consequences.
It is clear that the German government
neither instigated nor approved of the Armenian persecutions in the
Ottoman empire, though it had no objections to orderly and militarily
necessary evacuation proceedings as such. Moreover, for reasons of
political expediency, the statesmen in Berlin (and Vienna as well)
steadfastly refused to go beyond admonitions and diplomatic protests
to divert the Porte from its brutal policy. Indeed, without the
constant prodding by some German officials in the Ottoman empire and
by private individuals like Lepsius, Berlin’s efforts to secure
the termination of the Armenian persecutions would probably have been
even more timid. Whether more energetic protests would have induced
the Turks to halt their anti-Armenian program is quite doubtful.
Contrary to what has sometimes been claimed, direct protection of the
Armenian was completely beyond Germany’s capacity. At the
height of the massacres, in 1915, there were practically no German
troops in the Ottoman empire, and most of the individual German
officers who were stationed in the eastern provinces had no command
functions whatever.
The decision of Germany’s and
Austria-Hungary’s leaders not to risk a break with the Porte on
account of the Armenians must of course be seen and judged in
context. The massacres occurred in the midst of war. Continued
Ottoman participation in it was deemed essential by both Central
Powers. Modern history records no instance where humanitarian
considerations induced a belligerent country to dispense with the
active support of its ally on account of the latter’s domestic
misdeeds.
Trumpener, Ulrich: Germany and the Ottoman Empire
1914-1918, Princeton, 1968, S. 268f.
[...] Was die sonst von armenischer
Seite vorgebrachten Erwägungen anbetrifft, so dürften sie
ernste Beachtung verdienen, und ich habe daher schon vorher
wiederholt Anlass genommen sowohl auf der Pforte wie beim Patriarchat
auf eine versöhnliche Politik und auf die Erhaltung guter
Beziehungen zu einander zu dringen. Hierbei war auch die weitere
Erwägung massgebend, dass unsere Feinde nicht ermangeln werden,
für das den Armeniern zugefügte Unrecht
uns
verantwortlich zu machen und diese gegen uns aufzuhetzen.
Aber
die den Armeniern jetzt so ungünstige Stimmung in den
Regierungskreisen zieht unserer Verwendung für die Armenier noch
engere Schranken und mahnt zu besonderer Vorsicht. Andernfalls laufen
wir Gefahr durch das Eintreten für eine vielleicht aussichtslose
Sache wichtigere und uns näher liegende Interessen aufs Spiel zu
setzen. Ich glaube daher auch, dass die in diesem Zusammenhange
angeregte Vermehrung der deutschen Konsulate in den sogenannten
armenischen Provinzen ihren Zweck nicht erfüllen würde.
Voraussichtlich würde die Pforte darin den Versuch einer
Überwachung ihrer eigenen Behörden durch uns erblicken,
ähnlich wie s.Z. England und in jüngster Zeit Russland
durch Entsendung konsularischer Vertreter die Durchführung der
armenischen Reformen in jenen Landesteilen zu kontrollieren versucht
haben; eine solche Massregel wäre geeignet, die Behörden
erst recht gegen die Armenier aufzubringen und so den
entgegengesetzten Erfolg herbeizuführen.
Wangenheim an Bethmann Hollweg am 15. 4. 1915
(Dokument 26 in ‚Deutschland und Armenien’)
Das Memorandum Wangenheims an die Pforte:
Abgesehen von dem materiellen Schaden, der
dem türkischen Staate durch die Depossedierung und Vernichtung
eines arbeitsamen und intelligenten Bevölkerungselementes
erwächst - für das die an seine Stelle tretenden Kurden und
Türken vorläufig keinen nennenswerten Ersatz bieten,-
werden auch unsere Handelsinteressen und die Interessen der in jenen
Landesteilen bestehenden deutschen Wohltätigkeitsanstalten
empfindlich geschädigt.
Ferner verkennt die Pforte die Wirkung,
welche diese und andere Gewaltmaßregeln wie z.B. die
Massenhinrichtungen hier und im Innern auf die öffentliche
Meinung des Auslandes ausüben, und die weiteren Folgen für
die Behandlung der armenischen Frage bei den zukünftigen
Friedensverhandlungen.
Um eventuellen späteren Invektiven
unserer Feinde, als seien wir mitschuldig an dem rigorosen
türkischen Vorgehen, wirksam entgegentreten zu können, habe
ich es daher für geboten erachtet, die Pforte darauf aufmerksam
zu machen, daß wir die Deportation der armenischen
Bevölkerung nur insofern billigen, als sie durch
militärische Rücksichten geboten ist und zur Sicherung
gegen Aufstände dient, daß aber bei Ausführung dieser
Maßregel die Deportierten vor Plünderung und Metzeleien zu
schützen seien. Um diesen Vorstellungen den nötigen
Nachdruck zu geben, habe ich sie schriftlich in Form eines
Memorandums zusammengefaßt, das ich am 4. d.M. dem
Großwesir persönlich überreicht habe; Abschriften
dieses Memorandums habe ich nachträglich den Ministerien des
Äußern und des Innern übergeben lassen.
Wangenheim
Anlage
Memorandum.
der Deutschen Botschaft in Pera, am 4./7. 15 dem Großwesir
überreicht.
Les mesures de répression
décrétées par le Gouvernement Impérial
contre la population arménienne des provinces de l'Anatolie
Orientale ayant été dictées par des raisons
militaires et constituant un moyen de défense légitime,
le Gouvernement Allemand est loin de s'opposer à leur mise en
exécution, tant que ces mesures ont le but de fortifier la
situation intérieure de la Turquie et de la mettre à
l'abri de tentatives d'insurrections.
A ce sujet, les vues du Gouvernement
Allemand s'accordent tout à fait avec les explications
données par la Sublime Porte en réponse aux menaces que
les puissances de l'entente lui avaient adressées
dernièrement à la suite des prétendues
atrocités commises sur les Armeniens en Turquie.
De l'autre coté, le Gouvernement
Allemand ne peut pas se dissimuler les dangers crées par ces
mesures de rigueur et notamment par les expatriations en masse qui
comprennent indistinctement les coupables et les innocents, surtout
quand ces mesures sont accompagnées d'actes de violence, tels
que massacres et pillages.
Malheureusement, d'après les
informations parvenues à l'Ambassade, les autorités
locales n'ont pas été en état d'empêcher
des incidents de ce genre, qui sont regrettables sous tous les
rapports.
Les puissances ennemies en profiteront pour
fomenter l'agitation parmi les Arméniens et les nouvelles
qu'on en répandra à l'étranger, ne manqueront
pas de causer une vive émotion dans les pays neutres, surtout
dans les Etats-Unis d'Amérique, dont les représentants
ont depuis quelque temps commencé à s'intéresser
au sort des Arméniens en Turquie.
Le Gouvernement Allemand croit de son
devoir, comme puissance amie et alliée de la Turquie,
d'attirer l'attention de la Sublime Porte sur les conséquences
qui en pourraient résulter au détriment de leurs
intérêts communs tant pendant la guerre actuelle
qu'à l'avenir; il est à prévoir que lors de la
conclusion de la paix la question arménienne servira de
nouveau de prétexte aux puissances étrangères
pour s'ingérer dans les affaires internes de la Turquie.
L'Ambassade pense qu'il serait d'urgence de
donner des ordres péremptoires aux autorités
provinciales afin qu'elles prennent des mesures efficaces pour
sauvegarder la vie et la propriété des Armeniens
expatriés, aussi bien pendant leur transport que dans leurs
nouveaux domiciles;
elle pense également qu'il serait
prudent de surseoir, pour le moment, à l'exécution des
arrêts de mort déjà rendus ou à rendre
contre des Arméniens par les cours martiales de la capitale ou
dans les provinces, surtout à Diarbékir et à
Adana;
enfin l'Ambassade d'Allemagne prie le
Gouvernement Ottoman de prendre en considération les nombreux
intérêts du commerce allemand et des
établissements de bienfaisance allemands dans les provinces ou
on procède actuellement à l'expulsion des
Arméniens. Le départ précipité de ces
derniers portant un grave préjudice a ces
intérêts, l'Ambassade verrait avec reconnaissance, si la
Sublime Porte voulait bien, dans certains cas, prolonger les
délais de départ accordés aux expulsés et
permettre à ceux qui font partie du personnel des
établissements de bienfaisance en question, ainsi qu'aux
élèves, orphélins et autres personnes qui y sont
entretenus, de continuer à habiter dans leurs anciens
domiciles sauf, bien entendu, le cas où ils auraient
été reconnus coupables d'actes qui
nécessiteraient leur éloignement.
Wangenheim an den
Reichskanzler Bethmann Hollweg (Dokument 106 in ‚Deutschland
und Armenien’)
US-Botschafter Morgenthau über die
deutsche Protestnote vom Juli 1915:
Still, on July 4th, Wangenheim did present a
formal note of protest. He did not talk to Talaat or Enver, the only
men who had any authority, but to the Grand Vizier, who was merely a
shadow. The incident had precisely the same character as his
proforma protest against sending the French and British
civilians down to Gallipoli, to serve as targets for the Allied
fleet. Its only purpose was to put Germans officially on record.
Probably the hypocrisy of this protest was more apparent to me than
to other, for, at the very moment when Wangenheim presented this
so-called protest he was giving me the reasons why Germany could not
take effective steps to end the massacres.
Morgenthau, Henry:
Ambassador Morgenthau’s Story, Ann Arbor (Michigan), 2000
(Originalausgabe 1918), S. 248f.
Hohenlohe an die deutschen Konsuln:
In den letzten Wochen haben die
Armeniergreuel trotz unserer wiederholten Vorstellungen einen Umfang
angenommen, der es uns zur Pflicht macht, wo erforderlich, unsere
entschiedene Missbilligung dieser Vorgänge zum Ausdruck zu
bringen. Verschiedentlich haben türkische Offiziere, Geistliche
und andere Personen im Innern offen ausgesprochen, wir seien die
Urheber dieser Greuel; einer solchen uns kompromittierenden
Auffassung muss energisch entgegengetreten werden.
Hohenlohe an die
deutschen Konsulate in Trapezunt, Erzerum, Adana, Aleppo, Mossul am
11. 8. 1915 (Dokument 133 in ‚Deutschland und Armenien’)
Der deutsche Botschafter Wolf-Metternich
an den Reichskanzler:
Ich habe diesmal absichtlich bei dem
Großwesir und nicht bei einem Mitgliede des Triumvirats
Vorstellung erhoben, weil mir bekannt ist, daß er die
Armenierverfolgungen mißbilligt. Er hat zwar nicht die Macht,
sie einzustellen, es wird ihm aber ganz erwünscht sein, meine
Vorstellungen bei seinen Kollegen zu verwerten. Ich habe ihm
schließlich von dem Mißbrauch gesprochen, den
türkische niedere Beamte sich zu Schulden kommen ließen
durch die falsche Behauptung, daß die Deutschen die
Armenierverfolgungen begünstigten. Diese Verleumdung sei in
Anatolien, wie ich von Reisenden und aus anderen Quellen
unumstößlich wisse, weit verbreitet. Wir seien durchaus
nicht gesonnen, die Verantwortung für die Armenierpolitik mit
der türkischen Regierung zu teilen, und ich bäte ihn,
diesen Gerüchten mit Nachdruck entgegenzutreten. Dem
Großwesir war über derartige
Gerüchte nichts bekannt. Er versprach
aber ausdrücklich, sie dementieren zu lassen.
Wolf-Metternich an den
Reichskanzler Bethmann-Hollweg am 9. 12. 1915 (Dokument 210 in ‚Deutschland
und Armenien’)
Scheubner-Richter über den Versuch
Halil Beys, ihn in ein Massaker an Armeniern miteinzubeziehen:
Auf dem Wege nach Mossul, der uns in den
neugeschaffenen Befehlsbereich der 6. Armee führte, erhielten
Omer Nadjis und meine Abteilungen den Befehl, ein Armenierdorf bei
Hesak, in dem sich angeblich aufständische Armenier verschanzt
hatten, zu stürmen und zu bestrafen. Ich erfuhr rechtzeitig,
dass die angeblich "Aufständischen" Leute waren, die sich, aus
Furcht vor einem Massaker, verschanzt hatten und gern bereit
wären, ihre Waffen auszuliefern, wenn ihnen nur ihr Leben
zugesichert würde. Ein von dem Verweser des deutschen Konsulates
in Mossul und von mir angebotener Vermittelungsversuch wurde seitens
des Oberkommandos der 6. Armee, dem ich den Sachverhalt mitgeteilt
hatte, abgelehnt. Ich entzog mich dem mir drohenden Konflikt dadurch,
dass ich die mir unterstellten Deutschen, Offiziere und Mannschaften,
nach Mossul berief und den Befehl über die mir anvertrauten
türkischen Truppen einem meiner türkischen Offiziere
übergab, mit der Motivierung, dass es sich um eine
"innertürkische" Angelegenheit handele, und ich es daher nicht
für angebracht halte, dass Deutsche hierbei den Befehl über
"Gendarmeriedienst" tuende türkische Truppen führten. Mein
Verhalten fand nachträglich die Billigung des
Generalfeldmarschalls v. d. Goltz. Auch von türkischer Seite
wurde dasselbe als "gewandt" anerkannt. Die dabei zutage tretende
Enttäuschung legt die Vermutung nahe, dass es sich bei diesem
mir erteilten Befehl um einen Versuch Halil Beys handelte, mich und
die mich begleitenden Deutschen, in uns kompromittierender Weise, in
die Armenier-Angelegenheit hineinzuziehen.
Scheubner-Richter an den
Reichskanzler Bethmann-Hollweg am 4. 12. 1916 (Dokument 309 in ‚Deutschland
und Armenien’)
Eberhard Graf Wolffskeel von Reichenberg
über die Niederschlagung des “Aufstands” in Urfa:
Aber es ist doch mal wieder Kampf, und es
ist wirklich eine Freude, mal wieder Kugeln pfeifen zu hören.
Und daran ist kein Mangel.
Brief an Sofie-Henriette
Gräfin Wolffskeel von Reichenberg vom 12. 10.
1915
Der Kampf ist beendet. Urfa ist genommen. Es
ging schliesslich viel rascher, als ich erwartet hatte. [...]
Soweit war die Sache ja ganz interessant und hübsch. Jetzt
beginnt jedenfalls wieder der unerfreuliche Teil. Der Abtransport der
Bevölkerung und die Kriegsgerichte. Mit beidem brauch’ ich
mich ja Gott sei Dank nicht zu befassen, das sind innertürkische
Angelegenheiten, die mich nichts angehen, aber man kann schliesslich
nicht vermeiden, es zu sehen, und das ist schon nicht angenehm.
Brief an Sofie-Henriette
Gräfin Wolffskeel von Reichenberg vom 16. 10. 1915 (in: Eberhard
Count Wolffskee Von Reichenberg, Zeitoun, Mousa Dagh, Ourfa: Letters
on the Armenian Genocide, edited and introduced by Hilmar Kaiser,
Princeton, 2001, S. 52-55. )
Rössler über Wolffskeels
Beteiligung an der Niederschlagung von armenischen “Aufständen”:
[...] Als ich auf der Rückkehr
von Marasch am 8. April spät abends in Aintab ankam, erfuhr ich,
dass der General Fakhri Pascha und in seiner Begleitung der deutsche
Major Graf Wolffskeel in der Stadt seien, um nach Marasch, Zeitun und
anderwärts auf Inspektionsreise zu gehen. Graf Wolfskeel war
mein Zimmernachbar, während Fakhri Pascha in einem Hause
gegenüber wohnte. Unter diesen Umständen hielt ich es
für meine Pflicht, Fakhri Pascha einen Höflichkeitsbesuch
abzustatten, wollte ihm auch Gelegenheit geben, mit mir über
Marasch zu sprechen, falls er Wert darauf legen sollte. Ich verschob
daher meine auf 6 Uhr morgens geplante Weiterreise auf 9 Uhr morgens
und war um 8 Uhr bei ihm. Der Besuch blieb ein
Höflichkeitsbesuch. Armenier von Aintab aber und mit ihnen
dortige amerikanische Missionare mögen den Schluss gezogen
haben, dass die Begegnung beabsichtigt war und die Besprechung die
armenische Frage zum Gegenstand hatte. Auch die Tatsache dass Graf
Wolffskeel den General Fakhri Pascha begleitete, wird die Vermutung
genährt haben, dass die Türkei unter deutschem Rat und
Einfluss handelte. Ich darf hinzufügen, dass Graf Wolffskeel
auch bei den militärischen Massnahmen gegen die
Aufständischen bei Suediye Ende September Fakhri Pascha
begleitet hat. Euer Exzellenz hoher Erwägung stelle ich daher
gehorsamst anheim, ob es zweckmässig ist, dass ein deutscher
Offizier an einer Expedition gegen einen inneren türkischen
Feind teilnimmt.
Rössler an die
Botschaft in Konstantinopel und den Reichskanzler am 25. 10. 1915
(http://www.armenocide.de)
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9. 1. 2002