Historische Rückblende: 1895 und 1915
Am Anfang der westlichen Auseinandersetzung mit
Menschenrechten im Zusammenhang mit Massenmord stand das Massaker von
rund 100'000 osmanischen Armeniern im Herbst 1895, zwanzig Jahre vor
dem eigentlichen Völkermord. 1895 hatten Exponenten des
muslimischen Herrschervolkes (millet-i hakime) einen
pogromartigen, an Genozid grenzenden Schlag gegen das kirchlich
organisierte armenische Volk (Ermeni milleti) im
kleinasiatischen «Kernland» des Reichs inszeniert. Die
überdurchschnittlich gebildete armenische Gemeinschaft, deren
städtische Eliten kosmopolitische Beziehungen pflegte, verlangte
Gleichstellung und, vor allem auf dem Land, Schutz vor
Übergriffen. Die Angst vor Machtverlust und vor
gesellschaftlicher Umwandlung im Kontext der orientalischen Krise
förderte bei den osmanischen Muslimen jedoch die Wahrnehmung der
armenischen Andersgläubigen (gavur) als Bedrohung des
Staates. Die autokratische Regierung des Sultans machte daher die
Opfer selbst für ihr Schicksal verantwortlich, indem sie auf
Guerilla-Aktionen der Hntschak verwies. Eine Handvoll
Aktivisten dieser 1887 im Genfer Exil gegründeten Partei hatte
mit Flugblattaktionen, der Organisation bäuerlichen Widerstandes
und einzelnen Attentaten auf ihr sozialrevolutionäres Anliegen
aufmerksam gemacht, nachdem die 1878 am Berliner Kongress
versprochenen Reformen im armenischen Siedlungsgebiet nicht
verwirklicht worden waren.
Kein anderer europäischer Staat
verdrängte im Interesse seiner «Realpolitik» im Orient
in Diplomatie und Presse jenes Verbrechen so konsequent wie das
deutsche Kaiserreich. Anders verhielten sich Grossbritannien, die USA
und die Schweiz. Für einige ging die hiesige philanthropische
Identifikation mit den armenischen Opfern jedoch zu weit. Carl
Spitteler nahm 1896 in einem Artikel den deutschen Professor August
Oncken von der Universität Bern in Schutz, der die Aufregung
über die Massaker als «armenisches Delirium»
verspottet und die Armenier in einer Art denunziert hatte, die an
antisemitische Wendungen erinnert. Spitteler seinerseits sprach von
«anglo-armenischer Zensur über unsere
Universitäten» und einem «‘Ring’ des
vereinigten Albion, Zion und Samarien», das jeden
Andersdenkenden «als Moabiter denunziert». Er schien nicht
gemerkt zu haben, dass es neben der Meinungsfreiheit dezidiert noch
andere liberale Werte zu verteidigen gab.
[3]
Nach der Entmachtung des Sultans kamen
1908/9 die Jungtürken an die Regierung, deren Hardliner 1913,
während des Ersten Balkankrieges, eine Diktatur der Partei
Einheit und Fortschritt errichteten. Mit der systematischen,
aber geschickt vertuschten Vertreibung osmanischer Staatsbürger
griechisch-orthodoxer Konfession von der Ägäisküste
seit Ende 1913 deuteten sie bereits an, dass sie sich die nationale
(millî) «Neue Türkei», die sie
anstrebten, ohne den religiös und ethnisch Anderen vorstellten.
Immerhin gut ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner Kleinasiens
waren damals Christen – heute sind es wenige Promille. Für
die atheistisch und sozialdarwinistisch denkende Parteielite, die aus
Militärärzten, Offizieren und Staatsbeamten bestand, war
Islam Ethnizität, nicht religiöses Bekenntnis, und
gehörte unabdingbar zur neu «entdeckten»
Identität des Türkentums. Im Ersten Weltkrieg, in den die
Parteispitze auf Deutschlands Drängen hin willig eintrat, bot
sich die Gelegenheit, sich der als lästig empfundenen
«armenischen Frage» im Sinne des national-muslimischen
Projektes zu entledigen.
Die Aufkündigung der demokratischen
Reformen im kurdisch-armenischen Siedlungsgebiet, denen das Regime
unter internationalem Druck im Februar 1914 zugestimmt hatte,
gehörte denn auch zu den ersten Massnahmen im August 1914.
Damals begannen zudem systematische Übergriffe von Banden des
Geheimdienstes (Teschkilat-i Mahsusa), den die Parteidiktatur
neu gegründet hatte, auf armenische Dörfer diesseits und
jenseits der Ostgrenze. Darunter und unter der Aufkündigung der
Reformen litt das noch verbliebene Vertrauen der Armenier stark.
Dennoch liess sich nur ein Bruchteil von ihnen revolutionär
organisieren. Die Mehrheit der waffenfähigen Männer war
sowieso in die Armee eingezogen worden. Ab Februar 1915 wurden diese
entwaffnet und systematisch ermordet.
Nachdem der panturanisch inspirierte
Russlandfeldzug im Winter 1914/15 katastrophal gescheitert war,
wofür die Führung zu Unrecht die Armenier beschuldigte,
bedurfte es nur noch weniger radikalisierender Schritte bis zur
physischen Vernichtung der armenischen Gemeinschaft in Kleinasien
mittels systematischer Massaker und Todesmärsche ab Ende April
1915 und der Massenverbrennung ausgezehrter Überlebender in den
Konzentrationslagern der syrischen Wüste 1916. Es war noch keine
«Industrie» wie Auschwitz, wohl aber eine durchorganisierte
«Manufaktur des Todes».
Der misslungene Angriffskrieg hatte das
Reich im Frühjahr 1915 in der Tat in eine kritische Lage
gebracht. Die russische Armee rückte vor, der Landungsversuch
der Alliierten bei Gallipoli stand bevor. In der Sprache der
herrschenden Elite ging es nun um die Beseitigung eines
«verräterischen Volkes» im Bund mit dem Feind, um die
Ausmerzung der «armenischen Mikroben» im «Körper
des Vaterlandes», um die «Eliminierung von Krankheit und
geistig Kranken» zum Schutz der Nation.
[4]
Die gewaltsame Assimilierung (Islamisierung) von Tausenden von Frauen
und Kinder wurde toleriert. Massenvergewaltigungen geschahen
häufig. Differenz wurde nicht wie bei den Nazis mit einem
pseudowissenschaftlichen Rassismus begründet, sondern war auf
religiöser Basis noch voll operabel. Zur antiarmenischen
Mobilisierung der Massen diente wie schon 1895/96 ein islamistischer
Diskurs, der drastisch herausstrich, die Herrschaft des Islams sei
wegen der Armenier in Gefahr. Am 14. November 1914 hatte der
politisch weitgehend ohnmächtige Sultan und Kalif Mehmed V. den
Dschihad erklärt.
Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah im
historischen Raum 1895–1945
Deutschland setzte der Ermordung der armenischen
Bevölkerung, die sich vor den Augen seiner zahlreichen
Repräsentanten 1915/16 in Kleinasien abspielte und Ende 1916 in
den Konzentrationslagern der syrischen Wüste abgeschlossen
wurde, nichts Wirksames entgegen. Angesichts einer geschichtlich
unerhörten Massenvernichtung erwies es sich als unfähig,
sich von der Fixierung auf «Endsieg»
[5]
dank intaktem Waffenbündnis zu lösen. Diese schon 1895
angebahnte antiliberale Weichenstellung darf in ihrer grundlegenden
Bedeutung für die damalige Generation nicht unterschätzt
werden. Umso mehr wäre heute die öffentliche
Auseinandersetzung auch mit dieser eigenen Geschichte angesagt,
selbst wenn und gerade weil sie «hinten in der Türkei»
(Goethe) stattfand. Auch disziplinär bedingt, hat sich der
deutschsprachige Wissenschaftsbetrieb seit jeher
«unzuständig» erklärt für
Menschheitsverbrechen des wilhelminischen Bundesgenossen. Im
deutschen Historikerstreit der 80er Jahre – der
«Kontroverse um die Einzigartigkeit der nationalsozialistischen
Judenvernichtung» – ist der Völkermord an den
Armeniern zwar mehrfach als Argument der Debatte aufgetaucht. Aber
man ist ihm als Bestandteil der zur Frage stehenden eigenen
Geschichte nicht gerecht geworden, schon gar nicht mit dem Schlagwort
von der «‘asiatischen’ Tat», das Ernst Nolte
vorbrachte. Dessen linke Widersacher ihrerseits haben mit ihrem
eurozentrischen Unvermögen, den historischen Raum zu
öffnen, unbeabsichtigt einer «Politik der
Einzigartigkeit»
[6]
Vorschub geleistet, die im internationalen Kampf um nahöstliche
Symbole bedenkliche rechtsgerichtete Positionen bedient. Die
parlamentarische Linke in der Türkei vertritt wie die Rechte
eine Position nationalistischer Rechthaberei: Sie deutet die durch
Partei und Staat organisierte Vernichtung der wehrlos gemachten
Minderheit zum unvermeidlichen Resultat eines
«Bürgerkrieges» um oder «entschuldigt» sie
mit den schwierigen Umständen der «Umsiedlung».
Beim Mord an den Armeniern in Kleinasien
fällt auf, dass ihm, verglichen mit der Shoah, ein
«besseres» – zeitlich und räumlich limitierteres
– Kalkül zugrunde lag. Er gleicht daher dem perfekten,
erfolgreich ausgeführten und verschleierten crimen
magnum, das zweckrational einer längerfristigen
Staatsräson zu dienen verstand und, retrospektiv betrachtet,
nicht zum Selbstzweck eines verlorenen Krieges geriet. Das
jungtürkische Verbrechen blieb ungeächteter Bestandteil
eines schliesslich gewonnen Krieges, das dazugehörige Projekt
wurde international akzeptiert - dies verlieh ihm eine definitive
Rationalität. Der von keinerlei Reue und
«Wiedergutmachung» getrübte Erfolg resultierte nicht
nur aus dem kaltblütigen Kalkül der jungtürkischen
Diktatur, sondern ebenso sehr aus der politischen Lähmung
Europas. Dank der Zerstrittenheit der Siegermächte konnte das
exklusiv national-muslimische Projekt mit weiteren Vertreibungen bis
1923 vollumfänglich zu Ende gebracht werden. Der «nationale
Unabhängigkeitskampf» gegen imperialistische
Begehrlichkeiten war legitim. Verwerflich war und bleibt seine
Verquickung mit dem antichristlichen Vorhaben des Weltkriegsregimes
und sein Einbezug zahlreicher Massenmörder.
Der Vertrag von Lausanne 1923 revidierte
zwar nicht zu Unrecht den Pariser Vorortsvertrag von 1920. Aber er
segnete im offenen Widerspruch zum Abkommen von Sèvres etwas
Ungeheures ab: die Vertreibung und Liquidierung von Millionen von
Menschen zugunsten einer halsbrecherischen «nationalen
Erneuerung», die eine dominante Elite auf Kosten der
Minderheiten betrieb. Von der Rückkehr armenischer
Flüchtlinge und der Schaffung von Gerechtigkeit war keine Rede
mehr. Der Vertrag sah zudem einen griechisch-türkischen, in der
grossen Dimension erstmaligen Bevölkerungstransfer vor, der eine
grossenteils schon erfolgte «ethnische Säuberung»
legalisierte. Mit Bezug auf die Gespräche über kurdische,
armenische und griechische Minderheiten in seinem Land notierte sich
Riza Nur, der Generalsekretär der türkischen
Konferenzdelegation, dass «diese fremden Elemente eine Plage und
Mikroben» seien und dass man die Kurden mittels
«Assimilationsprogramm von der fremden Sprache und Rasse
reinigen müsse».
[7]
Als IKRK-Delegierter eben aus Kleinasien
abgereist, schrieb Carl J. Burckhardt zehn Tage nach Abschluss des
Lausanner Vertrages an Hugo von Hofmannsthal: «Es war auch
möglich, eine gewisse Mässigung in der Durchführung
des erzwungenen, ungeheuerlichen Exodus der vertriebenen griechischen
Zivilbevölkerung zu erreichen. [...] Heute gibt es einen
türkischen Nationalstaat von einem jacobinischen Diktator
beherrscht [...], der [...] lauter Siege erfocht und
dann sich auf den engsten Nationalismus zurückzog, den
übernationalen Reichtum des alten Reiches hasste. Er
[...] leitet den furchtbaren Vorgang der Entwurzelung und
Vertreibung uralter Völkerschaften ein, er mordet Armenier,
Kurden und Tscherkessen. Die Siegermächte, sich gegenseitig
beargwöhnend und betrügend, sehen zu. Er wird Schule
machen. Er schreibt schon die Handschrift der näheren
Zukunft.»
[8]
Die Handschrift nicht nur der näheren
Zukunft, müsste man retrospektiv ergänzen, sondern des
ganzen Jahrhunderts. Der britische Aussenminister und
Delegationsleiter in Lausanne Lord Curzon hatte Recht, als er den
sogenannten Bevölkerungsaustausch «als eine durch und durch
schlechte und böse Lösung» bezeichnete, «für
welche die Welt während der nächsten hundert Jahre noch
eine schwere Busse werde zahlen müssen».
[9]
Für die Vertreibung vieler Millionen Menschen bildete der
Vertrag von Lausanne ein explizites Paradigma.
[10]
Anders als es Burckhardts Zeilen insinuieren, führte indes nicht
Mustafa Kemal, sondern zehn Jahre zuvor (1913) sein Parteikamerad und
damaliger Innenminister Talaat die gewaltsame
Bevölkerungstechnologie für ganz Kleinasien ein. Diese, die
«Neue Türkei» und ihre Führer stellten in der
Zwischenkriegszeit für rechtsgerichtete «Erneuerer»
und Revisionisten, namentlich für die deutschen
Nationalsozialisten, ein leuchtendes Vorbild dar. Ein weiterer Grund
für die Notwendigkeit aktueller Aufarbeitung.
[11]
Was Leonhard Ragaz kurz vor seinem Tod 1945 als Erinnerung
niederschrieb, lässt sich wissenschaftlich erhärten:
«Jene Armeniergreuel erinnern mich heute, da sie wieder vor mir
aufsteigen, stark an die des Nationalsozialismus, welche in den
Tagen, wo ich dies schreibe, durch die geschehenen Enthüllungen
die Welt erschüttern. Es besteht hier ein bedeutsamer
Zusammenhang.»
[12]
Die Aktualität des Völkermordes an den Armeniern
Im Nationalrat verwarf am 13. März 2001
eine schweigende Mehrheit das Postulat Zysiadis mit 73 zu 70 Stimmen,
nachdem es in der Debatte nur zustimmende Voten gegeben hatte. Einzig
der Aussenminister Joseph Deiss hatte seine ablehnende Haltung damit
begründet, man wolle «den politischen Dialog mit der
Türkei nicht blockieren», und davor gewarnt «der
möglichen Einrichtung einer internationalen Historikerkommission
in der Türkei» ein Hindernis in den Weg zu legen.
Nach 87 Jahren verpasster Aufarbeitung ist
jedoch ein klares, wahres und schmerzliches Wort auf hoher
politischer Ebene notwendig und unvermeidlich geworden. Die von Deiss
aufgeführten Hinweise auf positive Entwicklungen im Bereich
Menschenrechte, Kurdenrechte und Vergangenheitsaufarbeitung waren
bedauerlicherweise fromme Wünsche. Dies gilt verstärkt seit
dem 11. September.
[13] Ohne
überzeugenden Gegendruck wird sich der strategisch Starke
weiterhin dem Wandel verschliessen. Mitte Dezember 2001 ist eine
inoffizielle armenisch-türkische Versöhnungskommission
gescheitert. Ein Verbrechen «gegen die Menschheit» ist
jedoch in jedem Fall eine internationale Angelegenheit. Die
aussenpolitische EU-Kommission fordert nun auch in ihrem Bericht vom
28. Februar 2002 unverblümt die Anerkennung des
Völkermordes von der Türkei.
[14]
Was die schwache türkische
Zivilgesellschaft, auf der dereinst eine tatsächliche Demokratie
aufbauen soll, wirklich braucht, sind für die eigene
Kurskorrektur unmissverständliche internationale Zeichen. Der
ehemalige Lausanner Doktorand und jetzige türkische
Aussenminister Ismail Cem, auf den Deiss sich am 13. März 2001
bezog, versteht es in gewinnender Weise, Potemkinsche Dörfer
aufzubauen für diejenigen, die nicht genau hinsehen wollen. Am
armenischen Völkermord führt jedoch insofern kein Weg
vorbei, als er historisch im Zentrum des andauernden massiven
Menschenrechtsproblems in der Türkei wie notabene auch am Anfang
einer breiten Menschenrechtsbewegung im Westen steht. Anstatt sich
mit antimuslimischen und antitürkischen Klischees aus jener Zeit
analytisch zu befassen, trägt die andauernde Vertuschung des
Geschehenen zu deren Verfestigung bei.
Ungeachtet türkeipolitischer Desiderata
hat die bürgerliche Mehrheit schweizerischer Parlamentarier wohl
vor allem aus wirtschaftlichem Opportunismus das Schweigen und
Neinsagen vorgezogen. Sie reiht sich damit in die Phalanx der grossen
Mehrheit deutscher Politiker ein, denen es seit mehr als hundert
Jahren nicht gelungen ist, im Nahen Osten ein Minimum an
menschenrechtlichen Positionen zu verteidigen. Der Petitionsausschuss
des Bundestages wies im Oktober 2001 eine Bittschrift, die zur
Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern aufforderte,
definitiv ab. Sie war am 13. April 2000 eingebracht worden und trug
16'000 Unterschriften, davon über 10'000 von türkischen
Staatsbürgern. Vor wenigen Monaten führte zudem der Druck
des Auswärtigen Amtes dazu, dass das Projekt
«Lepsiushaus» in Potsdam zum Gedenken an den Nothelfer und
Historiker des armenischen Völkermordes Johannes Lepsius
gestoppt wurde. «Völkermord – die Armenienfrage und
die feigen Politiker» titelte darauf sinnigerweise der Report
Mainz seinen Sendungsbeitrag vom 3. September 2001.
[15]
«Feige Schweizer Volksvertreter» hatte es in der Basler
Zeitung vom 14. März geheissen, nachdem das Postulat Zysiadis im
Parlament verworfen worden war.
Das politische Frankreich war mutiger, als
es anfangs Februar 2001 die von Nationalversammlung und Senat schon
beschlossene Anerkennung definitiv bestätigte und gelassen
lautstarke, aber kurzatmige Gegenreaktionen in Kauf nahm. Zweifellos
spielte das Lobbying der starken armenischen Gemeinschaft eine
ausschlaggebende Rolle. In Deutschland hingegen ist die Angst vor
orchestrierten Massendemonstrationen nationalistischer Türken,
die dort eine vielfach grössere Diaspora bilden, ein weiteres
Argument gegen wahre Worte im öffentlichen Raum.
Rücksicht auf die diplomatische
Befindlichkeit der nahöstlichen Westverbündeten scheint
höher geschrieben zu werden als die Sicherheit jener Menschen im
eigenen Land, die öffentlich für Grundrechte und Wahrheiten
einstehen. Erinnert sei an die lebensbedrohlichen Hetzkampagnen des
offiziösen Massenblattes Hürriyet gegen die in der
Bundesrepublik ansässigen SozialwissenschaftlerInnen Elcin
Kürsat-Ahlers, Taner Akçam und Fikret Adanır.
Hürriyet ist mit Abstand die meistverkaufte
türkischsprachige Zeitung hierzulande. Ihre Europa-Ausgabe wird
in Deutschland gedruckt, und auf ihrer Titelseite prangt der
chauvinistische Slogan «Die Türkei den Türken».
Seit jeher leugnet sie ungestraft den Mord an der armenischen
Bevölkerung. Wenige der hiesigen Hürriyet-Leserinnen
und -Leser sind in der Lage, sich selbständig von der durch
Schule und Medien eingehämmerten Doktrin zu lösen. Die
europäischen Staaten sollten nicht zuletzt der grossen
türkischen Diaspora wegen Farbe bekennen, weil die Wahrnehmung
des armenischen Völkermordes eng mit zentralen
gesellschaftlichen Werten verknüpft ist. Bei diesen
verträgt Zivilgesellschaft keine Beliebigkeit. Das bedeutet
nicht, die Meinungsfreiheit grundsätzlich anzutasten.
«Einzigartigkeit» und «Genozid»: politische
Kampfbegriffe?
Paradoxerweise macht der Leitsatz von der
Unvergleichlichkeit der Naziverbrechen bisweilen mundtot
gegenüber Staatsverbrechen andernorts. Der Berner Staatsanwalt
führte ihn anfangs September 2001 im schulterklopfenden
Einvernehmen mit dem Verteidiger der Angeklagten ins Feld, um im
Prozess wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern die
rechtliche Irrevelanz der Sache darzulegen. Die fehlende politische
Anerkennung hat in der Schweiz dazu beigetragen, dass die
öffentliche Leugnung dieses Genozids trotz entsprechender
Strafnorm straffrei geblieben ist. Der Richter wollte den objektiven
Tatbestand mit der Begründung nicht explizit anerkennen, die
Politiker dieses Landes hätten dies auch nicht getan.
[16]
Der Satz von der Unvergleichlichkeit der
Naziverbrechen gehört auch zum Argumentarium türkischer
Apologetik und bildet den Hintergrund für die Stellungsnahmen
der jüdischen Gemeinschaft in Istanbul und Ankara, die sich
vorschicken lässt, um den Armeniermord abzustreiten und
Loblieder auf die jahrhundertealte Toleranz des politischen Systems
anzustimmen. Auch der israelische Aussenminister leugnete bei seinem
Besuch in Ankara im März 2001 diesen Genozid mit dem expliziten
Verweis auf die Einzigartigkeit der Shoah.
[17]
Im Januar 2002 wiederholte eine israelische Botschafterin diese
Position.
[18] Gedient wird
damit der Allianz militärischer Stärke zwischen Washington,
Ankara und Israel, die sich je nach Eigenbedarf souverän
über Bemühungen zur Aufarbeitung von Genozid sowie
über den Geist und Buchstaben internationaler Abmachungen
(UN-Resolution 242, Genfer Konvention, Strassburger
Menschenrechtsgerichtshof) hinwegsetzen. Der Zürcher Rabbiner
Tovia Ben-Chorin hat in einem Artikel zum
israelisch-palästinensischen Konflikt die Shoah als Element
nationaler Identitätsstiftung mit dem Satz hinterfragt:
«Ein Teil unseres Volkes ist dermassen mit der Erinnerung an die
Shoah beschäftigt, dass er keine Möglichkeit sieht, das
Leiden anderer wahrzunehmen.»
[19]
Der Sozialwissenschaftler Yair Auron deutet den Schritt der
israelischen Aussenpolitik hin zur aktiven Genozidleugung als
Alarmsignal für den Zerfall der politischen Moral in seinem
Land.
[20] Das Argument von der
Unvergleichlichkeit der Shoah und die vertuschenden Bezeichnungen
«Tragödie» und «Elend» für den Mord von
1915/16 sind die Hauptelemente dieses, wie Auron schreibt, zynischen
und arroganten diplomatischen Diskurses.
Ein starkes Stück «nationaler
Interessepolitik» lieferte ihrerseits die US-Regierung am 19.
Oktober 2000, als sie in letzter Minute massiven Druck auf das
Repräsentantenhaus ausübte, damit dieses eine Resolution
zur Anerkennung des Genozids an den Armeniern aus Abstimmung und
Traktanden fallen liess. Die Türkei sei, wie es damals hiess,
ein unerlässlicher, «seit Jahren geprüfter,
strategischer Partner der USA», namentlich im Kampf gegen die
islamistische Bedrohung und angesichts der zweiten Intifada.
[21]
Die US-Regierung scheint der zweckrationalen Akzeptanz der
Armeniervernichtung treu zu bleiben, welche Princeton-Professor Lewis
V. Thomas während des Honigmonds türkisch-amerikanischer
Allianz 1951 so formuliert hatte: «Falls keine gewaltsame
Islamisierung und Türkisierung Anatoliens» im Ersten
Weltkrieg und danach stattgefunden hätte, «gäbe es
gewiss auch keine Republik Türkei, die ihre Stärke und
Stabilität vor allem der demographischen Homogeneität
verdankt und die jetzt ein geschätzter Partner der Vereinigten
Staaten ist».
[22] Dass
diese Sicht im völligen Widerspruch zur amerikanischen Position
vor dem kemalistischen Endsieg (
nihaî zafer)
steht, ist Teil ungeklärter eigener Geschichte. Vor 1923 hatten
Vertreter der USA an vorderster Front für die Aufklärung
der Verbrechen und die Schaffung von Gerechtigkeit plädiert.
Die armenische Gemeinschaft hat viele ihrer
Rückschläge im Bemühen um Anerkennung der
Interessepolitik stärkerer Akteure zuzuschreiben.
[23]
Solche Politik gerät in einen umso stossenderen Gegensatz mit
dem universalen ethischen Gehalt der Shoah, wenn dieser von denselben
Akteuren als Argument in eigener Sache bemüht wird. Die Termini
«Genozid» und «Einzigartigkeit des Holocausts»
sind – auch – politische Kampfbegriffe geworden. Dennoch
wäre es ein Fehlschluss, in der Wissenschaft auf den
völkerrechtlich definierten Begriff des Genozids gänzlich
zu verzichten, den der Jurist Raphael Lemkin in den 1940er Jahren aus
der Analyse des Armenier- und Judenmordes entwickelt hat. Den
Terminus fallenzulassen mit dem halbwahren Argument, er sei ein
Instrument, dessen Anwendung nur die realen Machtverhältnisse in
Politik und Meinungsbildung widerspiegele, wäre ein
menschenrechtlicher Rückschritt.
Blick in die Zukunft
Auch in Zukunft wird die Scheu vor den komplexen
europäisch-nahöstlichen Zusammenhängen zusätzlich
zu den Wirtschafts- und Bündnisinteressen die Aufarbeitung des
Armeniermordes behindern. Ein weiteres Hindernis ist die Furcht vor
juristischen Konsequenzen für den wichtigen strategischen
Partner des Westens. Zukunftsgerichtete Politik verstünde es
jedoch, unabsehbaren Forderungen und Folgen notfalls Schranken zu
setzen. In nationaler Urangst vor sich und ihrer Geschichte
fürchtet die Republik Türkei ihrerseits nichts mehr als
eine Infragestellung des Lausanner Vertrages, in dessen Zentrum
ungenannt ein epochenbegründender «erfolgreicher
Genozid» stand. Um Revision kann es heute zwar, trotz all des
Gesagten, aus Gründen der politischen Vernunft nicht gehen. Aber
die unbequeme Wahrheit muss etabliert und mit ihr Gerechtigkeit
zumindest auf symbolischer Ebene geschaffen werden. Für
Armenier, Türken und Kurden ist diese Korrektur des
Geschichtsbildes von vitaler Bedeutung und Voraussetzung einer
Versöhnung. Beschwichtigendes Bedauern über die
«tragischen Ereignisse von 1915» genügt nicht. Die von
der jungtürkischen Kriegspropaganda konstruierte und bis heute
auch von einigen Turkologen tradierte
«Bürgerkriegsthese» gehört
unmissverständlich refüsiert.
Einen hochaktuellen Sinn hat die
öffentliche Auseinandersetzung mit der Armenierverfolgung auch
für die Bewältigung der politischen und weltanschaulichen
Krise des Islams, die seit Ende des 19. Jahrhunderts akut ist. Ein
Grossteil der Morde im ausgehenden Kalifenreich geschah vor dem
Hintergrund islamistischer Propaganda, während die
modernistischen jungtürkischen Architekten der Vernichtung den
Islam als aussondernde Ethnizität begriffen und – unter
Missachtung der ethischen Prinzipien der eigenen Religion –
sozialtechnologisch umsetzten. Der Völkermord von 1915/16
bedeutete einen Zivilisationsbruch im Herzen der muslimischen Welt,
der nie zureichend thematisiert wurde. Dies nachzuholen liegt auch im
Interesse einer Aussöhnung mit dem Islam.
Ohne diplomatisch schmerzhafte historische
Tiefenschärfe, welche eingespielte geostrategische Seilschaften
auf die Probe stellt, bleibt die Verurteilung von Religionshass,
Rassismus, Vertreibung und Genozid Spielball der Politik. Als
schlimme, zynische Folge solcher Lippenbekenntnisse können die
Werte selber ihre Glaubwürdigkeit in der Gesellschaft verlieren.
Opportunismus ist das Hauptmotiv dafür, die notwendig gewordene
offizielle Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern zu
verweigern. Die beste Kampagne für Zivilcourage wäre es,
wenn Politikerinnen und Politiker in ihrer Domäne Konsequenz
oder gar Mut bewiesen.
[1] Für
Gegenlesung und Hinweise danke ich Vivianne Berg, Rupen Boyadjian und
Dominik Schaller sowie den Verantwortlichen der Rubrik Debatte.
[2]
Vgl. schon die Interpellation Fankhauser (24.3.1995) und die Motion
Ziegler (11.6.1998) in der gleichen Sache. Der Kanton Genf hingegen
hat den Völkermord an den Armeniern am 10. Dezember 2001
anerkannt (vgl. http://www.geneve.ch/fao/20011210.asp).
[3]
Spitteler, Carl,
Lachende Wahrheiten, Zürich, 1945, S.
50. Ich danke Kim Sitzler für den Hinweis. Zur damaligen
Massenmobilisierung in der Schweiz vgl. meinen Artikel «Schweiz
des Fin de siècle und ‘Armenien’: Patriotische
Identifikation, Weltbürgertum und Protestantismus in der
schweizerischen philarmenischen Bewegung», in ders. (Hg.),
Die armenische Frage und die Schweiz (1896-1923), Zürich,
1999, S. 133-157.
[4] Zu
diesem zeitgenössischen Wortgebrauch vgl. Bleda, Mithat
Sükrü,
Imparatorlugun Çöküsü,
Istanbul: Remzi Kitabevi, 1979, S. 61 f., und Güngör,
Salâhattin, «Bir Canli Tarih Konusuyor»,
Resimli
Tarih, 5. 7. 1953, S. 2444 f.
[5] Ein
von den Jungtürken als
nihaî zafer rezipierter und
verinnerlichter Begriff.
[6]
Vgl. Rosenfeld, Gavriel D., «The Politics of Uniqueness:
Reflections on the Recent Polemical Turn in Holocaust and Genocide
Scholarship»,
Holocaust and Genocide Studies, Bd. 13
(1999), Nr. 1, S. 28-61.
[7]
Nur, Riza,
Hayat ve Hatiratim, Bd. 2, Istanbul, 1992, S.
260.
[8] C.
J. Burckhardt und H. von Hofmannsthal,
Briefwechsel, Brief vom
4. 8. 1923, Frankfurt, 1991, S. 120. Ich danke Dr. Gudrun Schubert
für den Hinweis.
[9]
Zitiert nach Naimark, Norman M.,
Fires of hatred : ethnic
cleansing in twentieth-century Europe, Cambridge (Mass.). 2001,
S. 55.
[10]
Vom Lausanner Transfergedanken inspiriert waren nicht nur rechte
Politiker von Adolf Hitler bis Franjo Tudjman, sondern auch die
Akteure der Vertreibungen im Gefolge des Zweiten Weltkrieges. Vgl.
Naimark,
Fires of hatred, S. 13, 15, 54 f., 108-110 und 171;
Masalha, Nur,
Expulsion of the Palestinians: The Concept of
«Transfer» in Zionist Political Thought, 1882-1948,
Washington, 1992, S. 32, 37f., 77, 128f., 142, 162.
[11]
Vgl. das Projekt «Der Völkermord an den Armeniern und die
Shoah» an der Universität Zürich
(http://www.hist.net/kieser/aghet). Rezeptionsfragen haben bei diesem
Projekt einen hohen Stellenwert.
[12]
Mein Weg, Zürich, 1952, Bd. 1, S. 182.
[13]
Der «Krieg gegen den Terror» segnet die innerlich
unreformierte Türkei mit Milliarden Dollars und bestärkt
die politischen Hardliner. Vgl. NZZ 18.1.2002 und 13.3.2002.
[14]
Vgl.
2001 Regular Report on Turkey’ Progress Towards
Accession, S. 90, und
Report on the communication from the
Commission to the Council and the European Parliament on the European
Union's relations with the South Caucasus, under the partnership and
cooperation agreements, 28.2.2002, S. 9 und 18 f.
(http://www.europarl.eu.int/committees/afet_home.htm); Erklärung
der Armenian Assembly of America vom 12.12.2001
(http://www.aaainc.org/press/12-12-01.htm); F.A.E.E. European Union
Contact and Information Office,
EU News, Nr. 6, 30. 10.
2001.
[15]
Siehe http://www.swr.de/report/archiv.
[16]
Vgl. eine Auswahl von Schweizer Zeitungsartikeln zum Prozess auf
http://www.hist.net/ag-genozid/prozess.
[17]
Turkish Daily News, 10.4.2001. Vgl. die propagandistische
Ausschlachtung davon:
http://www.tetedeturc.com/Mobilisation/Atak-armen/ShimonPeres.htm.
[18]
Haaretz, English Edition, 17.2.2002;
Turkish Daily News,
26.2.2002.
[21]
Vgl. NZZ 21.10.2000, S. 5. Vgl. auch Kieser, Hans-Lukas, «Die
Armenierverfolgungen in der spätosmanischen Türkei. Neue
Quellen und Literatur zu einem unbewältigten Thema»,
Schweizerische Zeitschrift für Geschichte, 51 (2001), S.
99 f.
[22]
Thomas, Lewis V., und Frye, Richard N.,
The United States and
Turkey and Iran, Cambridge, 1951, S. 61 f.
[23]
Vgl. Attarian, Varoujan,
Le génocide des Arméniens
devant l'ONU, Bruxelles, 1997.
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13.3.2002 (24.1.2002)