Artikel 61 des Berliner Vertrages, 1878
Britische Quelle zur Situation in den "armenischen Provinzen" 1879
Aus den Memoiren eines armenischen Partisanen
Osmanische Quelle über revolutionäre Umtriebe in der Provinz Sivas 1895
Internationaler Reformplan für die Ostprovinzen 1914
Artikel 61 des Berliner Vertrages, 1878:
«Die Hohe Pforte verpflichtet sich, ohne
weiteren Zeitverlust die Verbesserungen und Reformen ins Leben zu
rufen, welche die örtlichen Bedürfnisse in den von
Armeniern bewohnten Provinzen erfordern, und für die Sicherheit
derselben gegen die Tscherkessen und Kurden einzustehen. Sie wird in
bestimmten Zeiträumen von den zu diesem Zwecke getroffenen
Massregeln den Mächten, welche die Ausführung derselben
überwachen werden, Kenntnis geben.»
.
Geiss, Imanuel (Hg.), Der Berliner Kongress 1878. Protokolle und
Materialien, Boppard am Rhein, 1978, S. 405.