Unsere Stellungnahme zum BAK-Bericht «Memopolitik»

Das Bundesamt für Kultur hat anfangs Juli seinen Bericht zur Memopolitik des Bundes veröffentlicht und zahlreiche Organisationen und Institutionen eingeladen, eine Stellungnahme zu verfassen. Auch wir erhielten eine EInladung und haben uns nun in einem kurzen Brief zum Bericht geäussert:

Drei Punkte waren es, die wir hervorgehoben haben:

  • 1. Politische Positionierung der Memopolitik
    Wir begrüssen es sehr, dass das Bundesamt für Kultur den komplexen Prozess der kulturellen Überlieferungsbildung als eigenständiges Politikfeld definiert und dabei die neuen medialen und speichertechnischen Prämissen, die durch die Digitalisierung von immer mehr Lebensbereichen entsteht, intensiv berücksichtigt. Wir sind der Meinung, dass nur auf diese Weise auf die anstehenden Herausforderungen adäquat reagiert werden kann. Wir vermissen allerdings in Ihrem Bericht eine klare Definition der entsprechenden Schnittstellen zu anderen relevanten Politikfeldern, namentlich zur Wissenschafts- und Forschungspolitik sowie zur Bibliotheks- und Archivpolitik. Um sich abzeichnende Missverständnisse bei den betroffenen Institutionen zu vermeiden, würden wir es sehr begrüssen, wenn dies in einem späteren Bericht nachgeholt werden könnte.
  • 2. Wissenschaftliche Grundlegung der Memopolitik
    Wir begrüssen es sehr, dass der Bericht für die Formulierung einer zukünftigen schweizerischen Memopolitik die aktuellen kulturwissenschaftlichen Diskussionen zu den Themen Gedächtnis, Archiv, Speicher intensiv rezipiert hat. Uns scheint dies ein fruchtbarerer Weg zu sein, als die in den ersten Berichten zum Thema Memopolitik skizzierte Orientierung an organisations- und informationswissenschaftlichen Modellen. Die von Ihnen skizzierten Grundlagen sind allerdings für die Politik weitaus schwieriger operationalisierbar und uns scheint, dass in diesem Bereich für nachfolgende Arbeiten noch ein grösseres Optimierungspotential liegt.
  • 3. Föderale Positionierung der Memopolitik
    Der nun vorliegende Bericht fokussiert im Wesentlichen auf die Institutionen des Bundes und auf vom Bund geförderte Einrichtungen. Dies ist aus der Sicht des Bundesamtes für Kultur sicherlich richtig und entspricht auch dem Auftrag des Gesetzgebers. Von der Sache her scheint uns dies allerdings eine Gratwanderung zu sein, denn eine kulturelle Überlieferungsbildung lässt sich im digitalen Zeitalter nicht auf die einzelnen föderalen Ebenen der Politik aufteilen. Wir würden es daher sehr begrüssen, wenn das Bundesamt für Kultur in einem nächsten Schritt die hier nicht berücksichtigten Kreise in die Arbeit einbeziehen würde, namentlich die kantonalen Gedächtnisinstitutionen, kulturelle und wissenschaftliche Institutionen, die Medien sowie private Initiativen, die sich mit dem Thema Memopolitik befassen.

Der gesamte Text steht hier zum Download bereit. Weitere Stellungnahmen, die bereits im Netz sind:

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