Weblogs und Abmahnungen: Notizen aus der deutschen Rechtswirklichkeit

Wer gerne in seinem Weblog über die Mächtigen dieser Welt herzieht, etwa marktbeherrschende Unternehmen, oder gerne über lausigen Service und schlechte Produkte meckert oder einfach gerne Spässe macht, sollte aufpassen, wenn er oder sie seinen Weblog auf einem deutschen Server publiziert (denn der Server-Standort, und nicht der Wohnort, ist für das anwendbare Recht ausschlaggebend). Schnell kann es zu einer der berüchtigten Abmahnungen kommen – und das geht ins Geld.
Wie das funktioniert, warum das so ist und was man dagegen tun kann (oder auch nicht) erläutert in einem Interview auf tagesschau.de der Strafverteidiger Udo Vetter, der selber aktiv zu Themen des Online-Rechts bloggt. Anlass des Interviews war die Blogger-Konferenz re:publica in Berlin vom 11. bis 13. April, an der Udo Vetter mit dem Referat „Darf ich das bloggen?“ auftrat.

3 Gedanken zu „Weblogs und Abmahnungen: Notizen aus der deutschen Rechtswirklichkeit“

  1. Interessant wäre, ob es solche Fälle auch bereits in einem wissenschaftlichen Kontext gab – ob zum Beispiel die vermeintlich falsche Darstellung von historischen Tatbeständen abgemahnt werden kann. Ansonsten ist das für uns Historiker/innen wohl eher von untergeordneter Relevanz, oder sehe ich das falsch …?

  2. Wäre dann richtig, wenn wir in unseren Blogs (bzw. vor allem wenn unsere Studierenden oder Kolleg/innen in ihren Blogs) nur „rein wissenschaftlich“ arbeiteten. In der Realität dürften sich Wissenschaftliches und Alltägliches wohl mischen. Aber klar: die Frage, ob (beispielsweise) wissenschaftliche Verlage auch Abmahnungen verschicken, wenn man sich in seinem Weblog „image-schädigend“ über sie auslässt, wäre schon interessant. Aber das möchte ich eigentlich nicht selber herausfinden…

    Mit „vermeintlich falschen Darstellungen von historischen Tatbeständen“ meinst Du wohl rufschädigende Aussagen wie „Z hat im Verlaufe seiner politischen Karriere mehrmals den Genozid an europäischen Juden geleugnet“ und ähnliches, worauf Z abmahnen könnte, dass dies nicht den Tatsachen entspreche und dich abmahnte. Halte ich für möglich, kenn mich aber im deutschen Recht zu wenig aus.
    Vielleicht weiss jemand unserer Leser/innen mehr?

  3. Ich kenn mich auch zu wenig aus. Das was Du schilderst, liesse sich nach meinem Dafürhalten vermutlich mit dem rechtlichen Tatbestand der Ehrverletzung abhandeln. Eine Frage wäre dann vielleicht noch, ob die Blogosphäre Teil des öffentlichen Raumes ist. Ich glaube, in der Schweiz versuchen die Juristen die meisten Fragen, die im Zusammenhang mit Internet auftauchen, zu lösen, indem sie so tun, wie wenn das Internet nicht grundsätzlich etwas Neues wäre. Die deutsche Reaktion auf solche Fragen lässt sich eher permanenten Aufgeregtheit charakterisieren, die vor allem Unsicherheit (und damit Beratungsbedarf und damit Umsatz) generiert.

Schreibe einen Kommentar