Es ist schon ein paar Tage her, dass Stefan Weber auf das «Weibelsche Dissertations-Doktorats-Paradoxon» aufmerksam gemacht hat, aber uns scheint die Geschichte lesenswert und durchaus auch symptomatisch für die Unsicherheiten, die zur Zeit herrschen, wenn es um akademisches Reputationskapital geht.
In einer Zeit, in der Fachhochschulen aus ihren Hauswarten Professoren für Facility Management und Kunstakademien aus Bildhauern promovierte Künstler machen (Dr. bild.hau.?), ist es natürlich erhellend, dass ein Peter Weibel, seines Zeichens Leiter des ZKM in Karlsruhe, Künstler und Medientheoretiker, mit dem Doktortitel Schindluder treiben darf.
Wir zitieren Stefan Weber:
Peter Weibel hat seine Dissertation zwar (Eigenangaben zufolge) geschrieben, aber nie zur Approbation eingereicht. Folglich gab es auch nie ein Rigorosum und nie die Verleihung eines Doktortitels. Formal betrachtet ist er Studienabbrecher. Der Schachzug ist, dass Weibel in seinem Lebenslauf immer nur auf die ‘Existenz’ einer Dissertation verwiesen hat und auf nichts darüber hinaus. Damit führt er ein neues Wording in die akademische Welt ein: Wer behauptet, es gebe von ihm eine Habilitationsschrift zum Thema X, der behauptet damit gerade nicht, dass er auch habilitiert sei. – Die Promotion oder den Doktortitel (oder im Falle einer Habilschrift die Dozentur), das haben die anderen dazukonstruiert.
Einige nennen es wohl künstlerische Freiheit. Wir würden es vorziehen, einen anderen Begriff zu wählen. Mehr dazu im Standard oder in Stefan Webers Blog für wissenschaftliche Redlichkeit.
Stefan Weber hat heute ein Mediencommuniqué mit folgendem Inhalt verschickt: