Viktor Mayer-Schönberger hat ein Buch darüber geschrieben, dass dem Internet das Vergessen beigebracht werden müsste. Zu viele private und kompromittierende Daten schwirrten durch das Internet und brächten die Leute in Schwierigkeiten, etwa wenn Leute entlassen (oder gar nicht erst eingestellt werden), weil auf Facebook freizügige Fotos der letzten Beach-Party zu sehen sind. Dass Herr Mayer-Schönberger ein (angesehener) Jurist ist, der sich mit der Rechtsetzung im Bereich der Informationstechnologie befasst, erklärt, warum er gerne eine juristische Lösung mit „Verfalldaten“ einführen würde, an denen heikle Daten im Netz automatisch gelöscht werden sollen. Wäre Herr Mayer-Schönberger Archivar, Medienwissenschaftler oder Soziologe, würde er das Problem wohl aus einer anderen Warte betrachten und entsprechend zu einem anderen Schluss kommen.
Wer der Ansicht ist, das Internet „vergesse nichts“, bringt m.E. etwas durcheinander. Dass Leute wegen kompromittierender Bilder entlassen werden (sofern es sich nicht bereits um eine urban legend handelt), hängt wohl eher damit zusammen, dass die Grenze zwischen privater und öffentlicher Identität in Anbetracht medialer Möglichkeiten der Selbstdarstellung neu definiert werden muss, und dass Leute mit ihrem exhibitionistischen Verhalten sich (aus Unwissenheit oder wider besseres Wissen) selber schaden. Das hat eher etwas mit dem Verhalten der Menschen zu tun, als mit dem „nicht vergessen Können“ des Internet.
Wer der Ansicht ist, das Internet „vergesse nichts“, soll in fünfzig Jahren diesen Blogpost noch einmal hervorziehen und mir im Altersheim unter die Nase halten. Das wenige, was ich von den akuten Schwierigkeiten und ungelösten Fragen der Langzeitarchivierung digitaler Daten mitbekommen habe, lässt es mich für wahrscheinlicher halten, dass 99% der derzeit vorhandenen Daten im noch jungen, kaum 20-jährigen Gedächtnis des Web verloren gehen werden.
Das Buch von Mayer-Schönberger erscheint demnächst auf deutsch, englisch erschien es bereits letztes Jahr, und wurde von der Kritik mit Interesse, aber auch mit den eben genannten Vorbehalten aufgenommen (etwa im Wall Street Journal).
Dennoch ist und bleibt die Frage „Kann das Internet vergessen und falls ja, was?“ ein wichtiges und relevantes Thema, das hier auch schon angesprochen wurde. Die Zeit nimmt die deutsche Veröffentlichung zum Anlass, Karsten Poke-Majewski („Das Netz muss das Vergessen lernen„) und Kai Biermann („Mit dem Erinnern umgehen lernen„) je in einem Essay ihre Argumente pro und contra die These von Mayer-Schönberger vortragen zu lassen.
Möglicherweise wäre diese kleine Debatte auch ein willkommener Anlass, mal wieder Paul Ricoeurs „Gedächtnis, Geschichte, Vergessen“ (München 2004) in die Hand zu nehmen.
Da wir, im Unterschied zu Kollega Hodel („mal wieder“) das nicht eben schmale Buch von Ricoeur leider nicht gelesen haben, würden wir uns sehr über eine knappe Zusammenfassung freuen. Mit kollegialem Dank (bei allfälligen Gedächtnislücken empfehlen wir Trick 17, Seite 10 und 11).
Ja, war ja so eine Art verklausulierter Selbstauftrag. Vermutlich kann ich das aber auch nicht besser als die Microsoft-Auto-Zusammenfassungsfunktion, auf die Kollega Haber in seinem Kommentar hinweist (lesenswert…).
Das heisst im Klartext also: Ich habe das Buch zwar nicht gelesen, aber ich verweise mal darauf …? Schöne Sitten sind das hier bei hist.net, muss schon sagen!
Geschätzter Kollega and dear friend: wenn ich sage, „mal wieder in die Hand nehmen“ heisst das im Klartext was…? Genau, dass ich es schon einmal in der Hand gehabt und (tatsächlich!) auch darin gearbeitet habe (tja, das mach ich manchmal mit Büchern, die ich „in die Hand nehme“). Allerdings hat mich seinerzeit der ca. 60 Seiten starke Teil über das Vergessen nicht dermassen interessiert, dass ich aus Exzerpten hier etwas Brauchbares in die Blogosphäre schiessen könnte. Da ich kein eigenes Exemplar besitze und das schöne Buch momentan grade ausgeliehen ist, muss im Moment der Selbstauftrag genügen. Ts ts, wer wird denn hier so unfeine Praktiken unterstellen wollen …?
Noch eine weitsichtige Verheißung – und das gleich für die nächsten 50 Jahren. Es sind schon ganz andere Probleme gelöst worden, als die angesprochenen der Langzeitarchivierung. Dass diese ungelöst bleiben ist unwahrscheinlich. Um so wahrscheinlicher wird der Besuch im Altersheim sein!
Jan Hodel bringt es auf den Punkt.Die Fähigkeit mit Privacy umzugehen hat nichts mit dem Internet als solches zu tun. Das Verhältnis von Juristen zum Medienumgang und IT Literacy ist bekannterweise nicht das beste. see Dennis Kennedy blog: http://www.denniskennedy.com/blog/
http://www.abanet.org/abastore/index.cfm?section=main&fm=Product.AddToCart&pid=5110589