Uns erreicht eine überraschende Meldung aus den Vereinigten Staaten. Richter Danny Chin im Bundesstaat New York hat den Vergleich zwischen Google und Verlegern für ungültig erklärt. Diese sah vor, dass Google alle Bücher auf Vorrat einscannen konnte. Wer sich dadurch in seinen / ihren Urheberrechten beschnitten fühlte, musste explizit darauf hinweisen, dass seine Daten gelöscht, bzw. unzugänglich gemacht wurden. Richter Chin fand, das ginge zu weit und hat die Parteien zur Überarbeitung des Abkommens geschickt. Google ist „enttäuscht“. Das können wir uns denken!
Mitteilung bei Heise.
Überraschend? Ich weiss nicht. Nachdem etliche finanzstarke Lobbyorganisationen seit Jahren dagegen Sturm laufen, dass das gemeinsame kulturelle Erbe frei zugänglich gemacht wird, war eigentlich absehbar, dass die US-Justiz einknicken wird. Für die Wissenschaft ist diese Entwicklung nicht besonders erfreulich.
Zu den Hintergründen der Entscheidung vgl. auch Robert Darnton’s „Six Reasons Google Books Failed“ in der New York Review of Books: http://www.nybooks.com/blogs/nyrblog/2011/mar/28/six-reasons-google-books-failed/