Aktive Forschungsverhinderung in Deutschland

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Wir berichteten bereits vor einiger Zeit über den fulminanten Schildbürgerstreich deutscher Politiker und Richter, das Urheberrecht derart abstrus zu formulieren, dass Errungenschaften des digitalen Zeitalters gleich wieder gespült werden müssen. In einigen Jahrzehnten werden Wirtschaftshistoriker vermutlich die deutsche Urheberrechtspolitik als Beispiel ignoranter Anti-Standort-Förderung in den Schulbüchern behandeln (wenn es dann noch Bücher geben sollte).

Bis dahin – und konkret vor allem ab 1. Januar 2008, wenn die neuen Paragraphen greifen werden und Subito wieder analogen Rückbau betreiben wird – gilt es, sich nach valablen Alternativen umzusehen. Auf Inetbib wurde freundlicherweise das Thema heute lanciert und zum Beispiel darauf hingewiesen, dass die British Library ja wohl nicht unglücklich über die deutsche Entwicklung sein dürfte.

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