Die Europäiche Kommission, so lesen wir heute in den Zeitungen, hat ein Anti-Trust-Verfahren gegen Google eingeleitet «wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche unter Verstoß gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften (Artikel 102 AEUV)». Dies der Anfang einer entsprechenden Medienmitteilung der Kommission.
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