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…es war einmal!

meyersonline

Vor ein paar Tagen haben die Betreiber die Online-Ausgabe von Meyers Lexikon eingestellt.

Leider ist es uns nicht länger möglich, das Portal in seiner jetzigen Form zu betreiben. (blog.meyers.de)

Mit diesem kurzen Statement verabschiedet sich das Traditions-Lexikon aus der Online-Welt. Einen grossen Aufschrei hat das (man möge mich korrigieren) in der Online-Community nicht gerade ausgelöst. Bei Wikipedia hat das lediglich einen kurzen Hinweis beim Artikel zum Meyers Lexikon generiert, den Wikinews ist das Ereignis nicht einer Erwähnung wert. So schlimm mag dieser Datenschwund nicht wiegen, wenn man bedenkt, dass Meyers Lexikon seit geraumer Zeit zur Brockhaus-Gruppe gehört, und unter der Marke Brockhaus sehr aktiv am Internet-Auftritt des renommierten Lexikons gearbeitet wird – oder vielleicht auch nicht. Die Informationen sind etwas widersprüchlich.

Gänzlich unbemerkt ist hingegen die Erlanger Historiker-Seite aus der Online-Welt verschwunden. Der Link führt (aus unerfindlichen Gründen) zur jesuitischen Fordham University in New York. Nun könnte man schelmisch fragen: Hat das irgendwer bemerkt? Vermisst jemand die Erlanger Historikerseite? Immerhin ist die Seite vor einigen Jahren ein zentrales verzeichnis für Geschichts-Web-Ressourcen gewesen. Und noch immer führen viele Links dorthin – zum Beispiel auch von einigen Rezensionen bei Clio-Online. Eine Möglichkeit, sich die Erlanger Historikerseite zu Gemüte zu führen gibt es aber noch: im Internet Archive mittels Wayback-Machine. Dies als kleiner Beitrag zum Thema „Langzeitarchivierung des Internet“.

Gesucht: Nihilartikel für das Historische Lexikon der Schweiz

Am kommenden Donnerstag findet die Vernissage der Ausstellung und des gleichnamigen Buches «Am Anfang ist das Wort. Lexika in der Schweiz» statt.

Zusätzlich zur Ausstellung hat das Historische Lexikon der Schweiz zusammen mit der Tageszeitung «Der Bund» einen Wettbewerb für den besten Nhilartikel ausgeschrieben:

Gesucht wird ein Lexikonartikel über eine fiktive Schweizerin oder einen fiktiven Schweizer. Damit der Siegertext im HLS abgedruckt werden kann, muss der Nachname der Person mit dem Anfangsbuchstaben S–Z beginnen. Der Artikel darf eine Länge von 25 Zeilen zu 55 Anschlägen nicht überschreiten (1375 Zeichen inkl. Leerschläge) und muss gemäss den formalen Kriterien des Historischen Lexikons der Schweiz verfasst werden. Einsendeschluss ist der 16. Januar 2009.

Den Flyer zum Wettbewerb gibt es hier.